Trotz seiner großen praktischen Bedeutung rückt das kommunale Abgabenrecht regelmäßig erst dann in den Fokus von Investoren, wenn unvorhergesehene Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens infrage stellen. Nur wenige Spezialisten und Spezialistinnen sind in diesem Gebiet versiert. Wir sind mit den Möglichkeiten zur Beeinflussung von typischen Abgaben vertraut, dazu zählen Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Baugenehmigungsgebühren, Sondernutzungsgebühren, Abwassergebühren sowie Stellplatzablöse. Zusätzlich begleiten wir Rechtsmittelverfahren gegen die Heranziehung zu solchen Abgaben.
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