Angelina Weiskirch

Rechtsanwältin / Associate
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Angelina Weiskirch ist seit 2023 als Rechtsanwältin bei FPS tätig. Sie berät nationale und internationale Unternehmen bei M&A-Transaktionen und im Bereich des Gesellschaftsrechts.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Corporate Governance und Compliance

      FPS berät Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen ihrer internen Verfassung, der Arbeitsteilung zwischen den Organen, der Gestaltung von Geschäftsordnungen und der sonstigen Checks and Balances, über die ein gut geführtes Unternehmen verfügen muss. Dies erstreckt sich auf die Regeln der Corporate Governance, gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Standards in den Heimatländern der Konzernobergesellschaften, und auf die Erfüllung der gesellschaftsrechtlich und öffentlich-rechtlich vorgegebenen Verhaltenspflichten (Compliance).

      Unsere Beratung umfasst die Konzeptionierung interner Unternehmensverfassungen, die Erstellung und Umsetzung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat sowie die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

      Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

    • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

      Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

      Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
      Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

    • Haupt- / Gesellschafterversammlungen

      FPS betreut zahlreiche Aktiengesellschaften und GmbHs bei deren Voll- und Gesellschafterversammlungen. Dabei leisten wir neben der notariellen Begleitung auch rechtliche Beratung zu Durchführung sowie Inhalt der Versammlungen und beraten zur strategischen Gesamtausrichtung des Unternehmens.​

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Organ- / Managementberatung

      Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

      Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

    • Insolvenzrechtliche Beratung

      Sollte eine Sanierung scheitern, stehen unsere Expertinnen und Experten nicht nur Unternehmern und Management, sondern auch den Stakeholdern zur Verfügung, auch im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen. Dies beginnt in der Krise eines Geschäftspartners mit der Beratung von Unternehmen zur Aufrechterhaltung und Fortführung der Geschäftsbeziehungen und reicht bis hin zur Wahrung und Durchsetzung von Sicherungsrechten und Forderungen, sowohl vor einem Insolvenzverfahren als auch nach der Eröffnung. Weiterhin berät FPS in Zusammenhang mit Lieferanten- und Bankenpools. Weitere Schwerpunkte unserer insolvenzrechtlichen Beratung liegen in den Bereichen IP-/IT-Recht, Steuerrecht sowie Miet- und Immobilienrecht.

    • Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

      Unsere Expertinnen und Experten begleiten Unternehmen aktiv in gerichtlichen Sanierungsverfahren. Schutzschirmverfahren und Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung können wesentlich zu einer erfolgreichen Sanierung beitragen. Durch langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren und eine breite Aufstellung in allen relevanten Fachbereichen sind wir ein starker Partner in schwierigen Zeiten. In der Funktion als Chief Restructuring Officers und Generalbevollmächtigte tragen unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte verantwortungsvoll wesentlich zur Unternehmenssanierung bei.

    • Distressed M&A

      Mergers & Acquisitions gehören zum Standardrepertoire einer jeden Wirtschaftskanzlei. In besonderen Situationen, wie einer wirtschaftlichen Krise mit hohem Zeitdruck und vielen Interessenslagen, sind jedoch besondere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich. Mit wirtschaftlichem und strategischem Blick beraten wir Verkäufer und Käufer im Rahmen von Unternehmenstranskationen im Krisenumfeld - bei vorinsolvenzlichen Share oder Asset Deals, übertragenden Sanierungen im Rahmen von Insolvenzverfahren oder im Wege eines Insolvenzplans.

    Sprachen

    Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2023Rechtsanwältin bei FPS
    2023Zulassung zur Anwaltschaft
    2023Zweites juristisches Staatsexamen
    2021-2023Juristischer Vorbereitungsdienst in Frankfurt am Main
    2021Erstes juristisches Staatsexamen
    2012-2013Studium an der Philipps-Universität Marburg