Askan Deutsch
LL.M. (St. Louis Univ.)
Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Attorney at Law, New York/USA
Große Theaterstraße 31
20354 Hamburg

Askan Deutsch berät und vertritt Mandanten aus dem In- und Ausland in sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Insbesondere im Bereich des Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrechts einschließlich des Domainrechts sowie des Patent-, Gebrauchsmuster-, IT- und Datenschutzrechts hat er langjährige Erfahrung. Er berät Unternehmen bei der Erarbeitung einer Markenstrategie, der Gestaltung von Werbemaßnahmen und Internetauftritten sowie der Durchführung und Abwehr von Einstweilige-Verfügungs- und Klageverfahren sowie Amtsverfahren vor dem DPMA, BPatG, EUIPO und EuG. Askan Deutsch ist als zugelassener Anwalt in New York auch vor dem USPTO tätig. Er berät ferner in Fragen der Werbung, des Urheber- und IT-Rechts sowie der Vertrags- und AGB-Gestaltung sowie angrenzenden Gebieten. Askan Deutsch hat sein branchenübergreifendes Know-how über die Jahre konstant erweitert – durch die Beratung und Vertretung von Unternehmen aus dem In- und Ausland (u. a. Niederlande, Schweiz, UK, USA) in diversen Branchen: Versicherungen, Finanzen, Pharma, TV/Entertainment, Flugportale, Kosmetik, Fashion/Bekleidung, Uhren/Schmuck, Tabak, Sport, Freizeit, Chemie und Einzelhandel. Diverse Urteile der von ihm begleiteten Verfahren wurden in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht. Er hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht immer wieder Fachbeiträge. 

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Vertriebs- und Franchiserecht

      Im Bereich Vertriebs- und Franchiserecht berät FPS sowohl Vertragshändler, wie beispielsweise große Automobilvertriebe, als auch Automobilhersteller. Außerdem betreuen wir Markenhersteller aus den Bereichen Luxusgüter, Mode und Food sowie in den Branchen Restaurant, Hotel und Handel. Wir gestalten Verträge für Franchise-Geber und -Nehmer. FPS verfügt über hervorragende Branchenkontakte und begleitet ausländische Franchise-Systeme auf den deutschen Markt.

    • IP-Litigation

      Die Vertretung von Mandanten in Verletzungsprozessen gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von FPS. Über Jahrzehnte hinweg vertrauen namhafte Rechteinhaber die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte den prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von FPS an. Dabei wird FPS oft bereits im Vorfeld bei der Ermittlung von Verletzungsfällen sowie der Beweismittelbesichtigung und -sicherung tätig. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Grenzbeschlagnahmefällen. Die Vertretung erfolgt  in allen Bereichen des IP-Rechts vor den einschlägigen Gerichten und Ämtern. 

    • Medien- / Presserecht

      Medienrecht regelt die Nutzung, Verbreitung und Produktion von medialen Inhalten wie Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Onlinemedien. Presserecht ist ein Teil davon und befasst sich mit Rahmenbedingungen der Presse, einschließlich Pressefreiheit, Redaktionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Medienhaftung und Gegendarstellungen. FPS berät Medienunternehmen zu äußerungsrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Beratung bei medialen Inhalten sowie Prozessvertretung in Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schmerzensgeldverfahren. Wir bieten Branchenkenntnis und Beratung zu medientypischen Verträgen, Cross-Media-Kooperationen sowie freien Autorinnen und Autoren. Auch unterstützen wir bei Internetplattformen in den Bereichen Urheberrechte, Verbraucher- und Datenschutz. Bei Rechtsverletzungen im Internet kooperieren wir erfolgreich mit Strafverfolgungsbehörden.

    • Sportrecht

      Sport ist ein globaler Wachstumsmarkt mit erheblichen Umsatzvolumina. FPS besitzt eine weitreichende Expertise und Erfahrung in Sachen Schutz und Ausschöpfung von werthaltigen Vermarktungsrechten (zum Beispiel durch Trikot- oder Bandenwerbung) sowie im Bereich des Sportsponsorings und der Vermarktung von Sportveranstaltungen. Wir beraten Vereine, Sponsoren, Sportrechtevermarkter und Veranstalter, aber auch einzelne Sportlerinnen und Sportler, Spielerberaterinnen und -berater oder Trainerinnen und Trainer. Dabei liegt der Schwerpunkt auf gesellschafts-, steuer-, lizenz- und vertragsrechtlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung der sportspezifischen Aspekte. FPS bietet zudem fachgebietsübergreifende Beratung und juristisches Projektmanagement bei Großvorhaben wie dem Bau, Neubau oder Umbau von Stadien und Arenen (auch in vergaberechtlicher Hinsicht), der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Sportvereinen und anderen vertraglichen Gestaltungen.

    • Heilmittelwerberecht

      FPS berät seit Jahren laufend mittelständische und größere Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller in Fragen der Werbung, etwa bei der Beurteilung von Anzeigen, Internetauftritten, Broschüren, Zugaben und sonstigen Werbematerialien, und den hiermit verbundenen Fragen der Zulässigkeit oder Irreführung zum Beispiel von wissenschaftlichen Aussagen im Lichte des HWG und des UWG. Auf diesem Gebiet vertritt FPS die Hersteller nicht nur außergerichtlich gegenüber Konkurrenten und Wettbewerbsverbänden, sondern auch und insbesondere in Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten.

    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    Sprachen

    Deutsch Englisch Französisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2013Partner bei FPS 
    2008Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
    Seit 2007Rechtsanwalt bei FPS 
    2002–2007Uexküll & Stolberg, Hamburg – Patentanwaltskanzlei
    2002Zulassung zur Anwaltschaft 
    2002Zweites juristisches Staatsexamen
    2001Attorney at Law, New York (USA)
    2000–2001LL. M. an der St. Louis University (USA)
    1998Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Askan Deutsch
    General Court ends likelihood of confusion between SFR SPORT 1 and SPORT1 for certain services
    WTR World Trademark Review / WTR Daily,

    This article first appeared in WTR Daily, part of World Trademark Review, in 03/2023. For further information, please go to www.worldtrademarkreview.com.

    Askan Deutsch
    Non-use revocation action against STEAM for “beer” unsuccessful
    WTR World Trademark Review / WTR Daily,

    This article first appeared in WTR Daily, part of World Trademark Review, in 08/2022. For further information, please go to www.worldtrademarkreview.com.

    Askan Deutsch
    Kein uneingeschränktes Umbuchungsrecht bei coronabedingter Flugannullierung
    GRUR-Prax, , S. 392
    Askan Deutsch
    ALLMAX NUTRITION v ALLNUTRITION: General Court finds likelihood of confusion based on weakly distinctive shared component
    WTR World Trademark Review / WTR Daily,

    This article first appeared in WTR Daily, part of World Trademark Review, in 06/2022. For further information, please go to www.worldtrademarkreview.com.

    Askan Deutsch
    General Court confirms likelihood of confusion between TEAM BEVERAGE and TEAM
    WTR World Trademark Review / WTR Daily,
    Askan Deutsch
    Unlauterer Krankentransport mit „Mietliegewagen"
    GRUR-Prax, , S. 539
    Askan Deutsch
    General Court confirms likelihood of confusion between COLLIBRA and KOLIBRI
    WTR World Trademark Review / WTR Daily,
    Askan Deutsch
    Abstract golden colour of Lindt & Sprüngli’s chocolate bunny enjoys trademark protection after all
    WTR World Trademark Review / WTR Daily,
  • Das sagen andere

    „International gut vernetzt“
    (Wettbewerber, JUVE Handbuch 2023/2024 | Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht) 

    „Erfahrener Wettbewerbsrechtler, angenehm im Umgang“ 
    (Wettbewerber, JUVE Handbuch 2023/2024 | Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht) 

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