Viele Unternehmen bedienen sich der Möglichkeit, ihre Arbeitskräfte anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen oder selbst Arbeitskräfte anderer Unternehmen zu beschäftigen, um Höhen und Tiefen ihrer Auslastung oder flexiblen Bedarf an speziellen Kompetenzen wirtschaftlich auszugleichen. FPS berät daher Unternehmen als Verleiher und Entleiher von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern in allen Belangen der Arbeitnehmerüberlassung (sogenannte Leiharbeit). Unsere Expertise reicht von behördlichen Genehmigungsverfahren zur Erfüllung der Erlaubnispflicht über die Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag bis hin zum Equal-Pay-Grundsatz, wonach der Verleiher zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern sowie Stammkräften im Entleiherbetrieb verpflichtet ist.
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