Daniel Hammes

Rechtsanwalt / Senior Associate
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Daniel Hammes berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Gestaltung von Anstellungsverträgen, die Verhandlung und Ausarbeitung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie das Führen von Kündigungsschutzverfahren. Darüber hinaus berät er insbesondere zu den Themenbereichen Arbeitnehmerüberlassung und Statusfeststellungsverfahren sowie zu betriebsverfassungsrechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Themen. Über besondere Erfahrungen verfügt Daniel Hammes zudem im Bereich Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft („SOKA-BAU“). Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen übernimmt er arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfungen. 

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitnehmerüberlassung

      Viele Unternehmen bedienen sich der Möglichkeit, ihre Arbeitskräfte anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen oder selbst Arbeitskräfte anderer Unternehmen zu beschäftigen, um Höhen und Tiefen ihrer Auslastung oder flexiblen Bedarf an speziellen Kompetenzen wirtschaftlich auszugleichen. FPS berät daher Unternehmen als Verleiher und Entleiher von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern in allen Belangen der Arbeitnehmerüberlassung (sogenannte Leiharbeit). Unsere Expertise reicht von behördlichen Genehmigungsverfahren zur Erfüllung der Erlaubnispflicht über die Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag bis hin zum Equal-Pay-Grundsatz, wonach der Verleiher zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern sowie Stammkräften im Entleiherbetrieb verpflichtet ist.​

    • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

      Obwohl unsere Beratung auf Konfliktvermeidung zielt, sind Rechtsstreitigkeiten im arbeitsrechtlichen Kontext oft nicht zu umgehen. FPS vertritt Mandanten vor allen deutschen Gerichten und dem EuGH. Insbesondere vertreten wir Unternehmen in Verfahren, in denen es um die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen geht. Die Vertretung erstreckt sich außer auf die kollektiven Fälle auch auf individuelle Kündigungsschutzverfahren sowie Auseinandersetzungen in den Bereichen Vergütung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Wettbewerbsverbot oder Diskriminierung. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Anhörung des Betriebsrates oder beim Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt. Unsere Mediatoren und Mediatorinnen sind zudem sehr erfahren bei der außergerichtlichen Streitbeilegung zur Vermeidung von Gerichtsprozessen.

    • Arbeitsvertragsgestaltung

      Der Abschluss von Dienstverträgen für Geschäftsführung und Vorstand sowie von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf individualvertragsrechtlicher Ebene zählt zu unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkten. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung von Bonus-, Prämien- und Zielvereinbarungen sowie anderen Sondervergütungen oder Mitarbeiterbeteiligungen (Stock Options, Stock Appreciation Rights etc.). Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte, innovative Lösungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, beispielsweise durch Teilzeitverträge, Arbeitszeitkonten oder Befristungen, und sind zudem sehr erfahren im Umgang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigungen oder Aufhebungs- beziehungsweise Abwicklungsvereinbarungen, und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen zu Abfindungen, Urlaubsabgeltungen oder Ausschlussfristen.

    • Betriebsvereinbarungen / Einigungsstellenverfahren

      FPS bietet umfassende Beratung bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie in Verfahren vor der Einigungsstelle. Wir verhandeln erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen, zum Beispiel Regelungen zur Arbeitszeit, zu übertariflichen Zulagen und hinsichtlich der Urlaubsgrundsätze oder auch Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). 

      Bei anstehenden Betriebsänderungen begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten und helfen ihnen, beiderseits faire Regelungen für einen Interessenausgleich und den richtigen Sozialplan zu finden. Außerdem gestalten wir Transfersozialpläne samt Regelungen zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft. Zu unserer täglichen Beratungspraxis gehören daher sämtliche Fragen rund um die Wirkung einer Betriebsvereinbarung wie etwa Geltungsbereich, Wirkungsdauer, Nachwirkung, Tarifvorbehalt und die Anwendbarkeit des sogenannte Günstigkeitsprinzips.

    • Mitbestimmung

      FPS berät umfassend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und zum Personalvertretungsrecht. Unsere Expertise reicht dabei von der Überprüfung der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl bis hin zur Auflösung des Betriebsrates. Wir informieren unsere Mandanten über die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Betriebsrates sowie die Auswirkungen einer unterlassenen oder fehlerhaften Beteiligung. Zudem erarbeiten wir fallbezogen gerichtssichere Schreiben zur Beteiligung des Betriebsrates, etwa im Fall der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen oder der Zustimmung des Betriebsrates zu Einstellungen oder Versetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um das Eingreifen von Strafbestimmungen des BetrVG zu vermeiden, bieten wir zudem Schulungen zum richtigen Umgang mit dem Betriebsrat. Hierbei stellen wir für die unterschiedlichen Bereiche der Beteiligung des Betriebsrates eine Anleitung zu den jeweils relevanten Maßstäben zur Verfügung. Zudem begleiten wir die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle.

    • Restrukturierung / Sanierung

      Für sämtliche Umstrukturierungen, Restrukturierungen zur Sanierung und Neuorganisation insbesondere auch von Start-up-Unternehmen ist FPS der richtige Partner. Bereits in der Planungsphase finden wir arbeitsrechtlich effektive Lösungen, egal ob es zum Beispiel um Personalabbau, Vermeidung oder Herbeiführung eines Betriebsübergangs oder die Zusammenfassung von Betrieben geht. Wir verhandeln Interessenausgleiche sowie Sozialpläne und beraten zur Gründung von Transfergesellschaften mit entsprechendem Transfersozialplan. Neben einer umfassenden Beratung zu den rechtlichen Erfordernissen bei allen Maßnahmen begleiten wir zudem auch die Umsetzung von Umstrukturierungen und beraten zu allen sich daraus ergebenden Fragen, wie zum Beispiel Massenentlassungsanzeige, Kurzarbeit, Versetzungen und Änderungskündigungen. Schließlich führen wir auch etwaige Kündigungsschutzverfahren durch.​

    • Tarifrecht

      Das Tarifrecht wirft viele Fragen auf, die wir für unsere Mandanten beantworten. So beraten wir etwa zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse durch Bezugnahmeklauseln oder durch Allgemeinverbindlichkeit. Zudem gehören insbesondere Fragen der Kündbarkeit, der Möglichkeit der Flucht aus dem Tarifvertrag und der OT-Mitgliedschaft sowie der Fortgeltung und Nachwirkung von Tarifverträgen zu unserem Beratungsspektrum. Auch beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei Tarifverhandlungen, wägen das Für und Wider von Haustarifverträgen beziehungsweise Flächentarifverträgen ab und unterstützen – gegebenenfalls auch gerichtlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – bei Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung.​

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    2024Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Seit 2023Senior Associate bei FPS 
    Seit 2019Rechtsanwalt bei FPS 
    2019Zulassung zur Anwaltschaft 
    2019Zweites juristisches Staatsexamen
    2017Erstes juristisches Staatsexamen
  • Publikationen
  • Referenzen