Dr. Andreas Freitag

Rechtsanwalt / Partner
Große Theaterstraße 31
20354 Hamburg

Dr. Andreas Freitag ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Hamburg mit Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht tätig. Er berät und vertritt nationale und internationale Mandanten bei Aufbau, Verwertung und Verteidigung ihrer Schutzrechte und Lizenzstrategien, insbesondere in den Bereichen Mode (Design), Kosmetik, Werbung, Softwareentwicklung und social media. Besondere Erfahrung hat er in der Begleitung von Kooperationen und Projekten in Bezug auf Entwickler, Content, Marken, Medien und TK-Unternehmen unter Einbeziehung von Kartellrecht und Datenschutzrecht (FuE-Kooperationen, gemeinsame Contentproduktion, Marketingkooperationen). Im Bereich der digitalen Medien berät Dr. Freitag bei der Ausgestaltung von Verträgen sowie zu elektronischen und mobilen Diensten (Werbe- und Verbraucherrecht, Datenschutz, Nutzerverträge). Er ist außerdem IT- und Datenschutzverantwortlicher am Standort Hamburg.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    • Daten(schutz)recht

      Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen neue Chancen und schafft Raum für zukunftsorientierte und skalierbare Geschäftsmodelle. Daten sind die wertvollste Währung der digitalen Welt geworden. Das Datenschutzrecht – oder inzwischen das Datenrecht – ist bei FPS ein eigenes Beratungsfeld und kein bloßer Annex zu anderen Rechtsgebieten. FPS unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung zukunftsfähiger und rechtskonformer Datennutzungskonzepte, damit sie ihre Ziele bei der Nutzung neuartiger Technologien erreichen: Innovation und Datenschutz müssen – richtig verstanden – kein Gegensatz darstellen. Durch die DSGVO mit ihren drastischen Bußgeldern haben sich die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht. FPS klärt, was ein Unternehmen mit den Daten machen darf, und sorgt in pragmatische Art und Weise für Ihre Datenschutz-Compliance mit der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystemen, zu dem unter anderem Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzpolicys, Datenschutzinformationen, Lösch und Berechtigungskonzepte Datenschutzfolgeabschätzungen, Prozesse für Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen und Vieles mehr gehört. Und sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, verteidigen wir Ihre Rechte gegenüber den Aufsichtsbehörden. Zudem stellen wir externe Datenschutzbeauftragte für unsere Mandanten – Datenschutz aus einer Hand.

    Sprachen

    Deutsch Englisch Französisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2003Partner bei FPS 
    Seit 2001Rechtsanwalt bei FPS 
    1993Zulassung zur Anwaltschaft 
    1992Promotion (Dr. iur.)
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Dr. Andreas Freitag
    Rechtsgeschäfte über (Urheber-) Persönlichkeitsrechte und Merchandisingverträge
    Berger/Wündisch, Urhebervertragsrecht, Nomos 2022, 3. Auflage, 2022
    Dr. Andreas Freitag
    Urheberrechte im Internet – Alles was Recht ist
    PLATOW Brief, Nr. 96, , S. 6
    Dr. Andreas Freitag
    Experten fürchten nach Urteil gefiltertes Internet
    WELT,
    Dr. Andreas Freitag
    Ärzte müssen Online-Bewertungen dulden
    dpa Deutsche Presse-Agentur,

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