Dr. Hauke Hansen
LL.M.
Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht
  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Hauke Hansen ist Experte für IT-Recht, Cybersecurity und Datenschutz. Seit 20 Jahren begleitet er Unternehmen und die öffentliche Hand bei der Digitalisierung ihrer Prozesse – Cybersecurity, Künstliche Intelligenz und die smarte Nutzung von Daten rücken dabei immer mehr in das Zentrum der Digitalisierungsstrategien seiner Mandanten.

Herr Hansen ist Lehrbeauftragter an der Goethe Universität Frankfurt am Main sowie Dozent an der Universität Dresden im Rahmen des LL.M.-Studiengangs „International Studies in Intellectual Property & Data Law“. Zudem ist er ein renommierter Keynote-Speaker, beispielsweise auf der Cybercrime Conference (C³) 2022 des BKA, bei Siemens‘ „Automation meets IT – NIS-2 Special“ auf der Hannover Messe 2024 oder der Vodafone Masterclass auf dem OMR Festival 2024.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Ausschreibungen

      Bei IT-Ausschreibungen unterstützen wir öffentliche Auftraggeber bei der Wahl des richtigen Verfahrens (VOL/A, VOB/A) und dessen Durchführung. Beispielsweise erarbeiten wir gemeinsam mit unserem Mandanten das fachlich gewünschte Leistungssoll unter Berücksichtigung der üblichen rechtlichen Regelungsbereiche, übersetzen die fachlichen Anforderungen in rechtliche Sprache und unterstützen bei der Gestaltung der Vertragsunterlagen (z. B. EVB-IT). Wir kennen beide Seiten der Medaille: Denn neben der Beratung öffentlicher Auftraggeber haben wir auch langjährige Expertise in der Beratung nationaler und internationaler Bieter im Rahmen von öffentlichen IT-Ausschreibungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    • Daten(schutz)recht

      Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen neue Chancen und schafft Raum für zukunftsorientierte und skalierbare Geschäftsmodelle. Daten sind die wertvollste Währung der digitalen Welt geworden. Das Datenschutzrecht – oder inzwischen das Datenrecht – ist bei FPS ein eigenes Beratungsfeld und kein bloßer Annex zu anderen Rechtsgebieten. FPS unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung zukunftsfähiger und rechtskonformer Datennutzungskonzepte, damit sie ihre Ziele bei der Nutzung neuartiger Technologien erreichen: Innovation und Datenschutz müssen – richtig verstanden – kein Gegensatz darstellen. Durch die DSGVO mit ihren drastischen Bußgeldern haben sich die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht. FPS klärt, was ein Unternehmen mit den Daten machen darf, und sorgt in pragmatische Art und Weise für Ihre Datenschutz-Compliance mit der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystemen, zu dem unter anderem Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzpolicys, Datenschutzinformationen, Lösch und Berechtigungskonzepte Datenschutzfolgeabschätzungen, Prozesse für Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen und Vieles mehr gehört. Und sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, verteidigen wir Ihre Rechte gegenüber den Aufsichtsbehörden. Zudem stellen wir externe Datenschutzbeauftragte für unsere Mandanten – Datenschutz aus einer Hand.

    • IT-Sicherheit / Cybersecurity

      Während IT-Sicherheit lange Zeit als „technisches“ Thema allein der IT-Abteilung eines Unternehmens zugeordnet wurde, ist die juristische Relevanz zwischenzeitlich nicht mehr bestreitbar. Neben Buzzwords wie „Geschäftsgeheimnis“, „Datenschutz“ oder „Rekordbußgeld“ sind beispielsweise Haftungsfolgen für Führungskräfte zu beachten. Um ein Unternehmen und dessen Leitungsebene umfassend zu schützen, sollte neben einer technischen Auseinandersetzung mit der Thematik stets auch eine juristische Bewertung der Risiken vorgenommen werden. FPS entwirft Cybersecurity-Strategien, um Behörden sowie Unternehmer und Unternehmen zu schützen. Im Falle eines Angriffs koordinieren unsere Expertinnen und Experten die erforderlichen Sofortmaßnahmen, nutzen ihre Kontakte zu IT-Security-Forensikern, Krisenkommunikationsagenturen, Ermittlungsbehörden und Versicherungen. Und er unterstützt seine Mandanten bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche und behördlichen Bußgeldern.

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz („KI“) beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Spätestens seit ChatGPT ist KI ein „Hype-Thema“. Das Potential ist enorm – höchste Zeit also, sich mit den rechtlichen Leitplanken von KI auseinanderzusetzen. Dies umfasst zum Beispiel den Schutz von KI-generierten Werken, die Vermeidung von der Urheberrechtsverletzungen durch Texte, Bilder und Software, die die KI erstellt hat, sowie Haftungsfragen, datenschutzrechtliche Implikationen und ein sinnvoller Umgang mit Trainings- und Produktivdaten. FPS sorgt dafür, dass KI-Anwendungen rechtskonform sind: Wir gestalten Verträge, schützen geistiges Eigentum und helfen bei der Wahrung ethischer Standards. Bei Konflikten sind wir die erste Verteidigungslinie unserer Mandanten. Außerdem bieten wir Schulungen zum Thema KI für unsere Mandanten und Ihre Mitarbeiter an, auf Wunsch auch gemeinsam mit führenden KI-Beratern.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    2011Promotion (Dr. iur.)
    Seit 2004Rechtsanwalt bei FPS 
    2004Zulassung zur Anwaltschaft 
    2004Zweites juristisches Staatsexamen
    2001-2004Referendariat am Oberlandesgericht Schleswig
    2001LL.M. in Wirtschaftsstrafrecht in Osnabrück 
    2000Erstes juristisches Staatsexamen
    1998-2000 Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
    1995–1998Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Universität Lund (Schweden)
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Dr. Hauke Hansen
    Die Rückgewinnungshilfe
    Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht, Nomos Verlag, Bd. 17, 1. Aufl. 2013,
    Dr. Hauke Hansen
    Gebrauchtmarkt für digitale Inhalte?
    Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW),
    Dr. Hauke Hansen Dr. Oliver Wolff-Rojczyk
    Oracle vs. usedSoft – Handel mit gebrauchter Software, Anmerkung zum Urteil des EuGH
    GRUR-Prax, , S. 904-910
    Dr. Hauke Hansen Daniel Hövel
    Kapitel 22-A
    Handbuch Recht im Internet, Nov 12,
    Dr. Hauke Hansen Christine Libor
    EuGH-Urteil zu gebrauchter Software: Gibt es bald auch einen Zweitmarkt für ePaper, eBooks und MP3?
    Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP), , S. 447-450
    Dr. Hauke Hansen
    GEMA vs. YouTube – Störerhaftung einer Videoplattform, Anmerkung zum Urteil des LG Hamburg
    IT-Rechtsberater (ITRB), , S. 128-129
  • Das sagen andere

    „Sehr engagiert“ 
    (Wettbewerber, JUVE Handbuch 2022/2023 | Informationstechnologie und Datenschutz) 

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