Dr. Markus Dinnes

Rechtsanwalt / Associate Partner
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Markus Dinnes ist spezialisiert auf die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Er verfügt über umfassende und langjährige Prozess- und Beratungserfahrung, auch in Eilverfahren und Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof. Gegenstand der von ihm geführten Verfahren sind oftmals Post-M&A-Streitigkeiten, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Vertriebsvereinbarungen und Streitigkeiten aus dem Bereich IP und IT. Dr. Dinnes berät zudem mittelständische Unternehmen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Urheber-, Wettbewerb- und Datenschutzrecht. Seine Mandanten vertrauen ihm aufgrund seiner Erfahrung und seines persönlichen Engagements sowohl in der Beratung als auch bei Auseinandersetzungen.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Corporate Governance und Compliance

      FPS berät Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen ihrer internen Verfassung, der Arbeitsteilung zwischen den Organen, der Gestaltung von Geschäftsordnungen und der sonstigen Checks and Balances, über die ein gut geführtes Unternehmen verfügen muss. Dies erstreckt sich auf die Regeln der Corporate Governance, gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Standards in den Heimatländern der Konzernobergesellschaften, und auf die Erfüllung der gesellschaftsrechtlich und öffentlich-rechtlich vorgegebenen Verhaltenspflichten (Compliance).

      Unsere Beratung umfasst die Konzeptionierung interner Unternehmensverfassungen, die Erstellung und Umsetzung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat sowie die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

      Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

    • Organ- / Managementberatung

      Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

      Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

    • Corporate Housekeeping

      FPS unterstützt Unternehmen bei allen Aspekten des Corporate Housekeeping, von Gründung und Compliance bis hin zu Transaktionen. Unser erfahrenes Expertenteam begleitet bei Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Transaktionsstrukturierung. Wir minimieren rechtliche Risiken, gewährleisten Compliance und ermöglichen erfolgreiche Transaktionen. Mit individuellen Lösungen und umfassender Branchenkenntnis bieten wir exzellenten Service, um unsere Mandanten dabei zu unterstützen, ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.

    • IP-Litigation

      Die Vertretung von Mandanten in Verletzungsprozessen gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von FPS. Über Jahrzehnte hinweg vertrauen namhafte Rechteinhaber die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte den prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von FPS an. Dabei wird FPS oft bereits im Vorfeld bei der Ermittlung von Verletzungsfällen sowie der Beweismittelbesichtigung und -sicherung tätig. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Grenzbeschlagnahmefällen. Die Vertretung erfolgt  in allen Bereichen des IP-Rechts vor den einschlägigen Gerichten und Ämtern. 

    • Medien- / Presserecht

      Medienrecht regelt die Nutzung, Verbreitung und Produktion von medialen Inhalten wie Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Onlinemedien. Presserecht ist ein Teil davon und befasst sich mit Rahmenbedingungen der Presse, einschließlich Pressefreiheit, Redaktionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Medienhaftung und Gegendarstellungen. FPS berät Medienunternehmen zu äußerungsrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Beratung bei medialen Inhalten sowie Prozessvertretung in Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schmerzensgeldverfahren. Wir bieten Branchenkenntnis und Beratung zu medientypischen Verträgen, Cross-Media-Kooperationen sowie freien Autorinnen und Autoren. Auch unterstützen wir bei Internetplattformen in den Bereichen Urheberrechte, Verbraucher- und Datenschutz. Bei Rechtsverletzungen im Internet kooperieren wir erfolgreich mit Strafverfolgungsbehörden.

    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    • Daten(schutz)recht

      Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen neue Chancen und schafft Raum für zukunftsorientierte und skalierbare Geschäftsmodelle. Daten sind die wertvollste Währung der digitalen Welt geworden. Das Datenschutzrecht – oder inzwischen das Datenrecht – ist bei FPS ein eigenes Beratungsfeld und kein bloßer Annex zu anderen Rechtsgebieten. FPS unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung zukunftsfähiger und rechtskonformer Datennutzungskonzepte, damit sie ihre Ziele bei der Nutzung neuartiger Technologien erreichen: Innovation und Datenschutz müssen – richtig verstanden – kein Gegensatz darstellen. Durch die DSGVO mit ihren drastischen Bußgeldern haben sich die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht. FPS klärt, was ein Unternehmen mit den Daten machen darf, und sorgt in pragmatische Art und Weise für Ihre Datenschutz-Compliance mit der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystemen, zu dem unter anderem Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzpolicys, Datenschutzinformationen, Lösch und Berechtigungskonzepte Datenschutzfolgeabschätzungen, Prozesse für Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen und Vieles mehr gehört. Und sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, verteidigen wir Ihre Rechte gegenüber den Aufsichtsbehörden. Zudem stellen wir externe Datenschutzbeauftragte für unsere Mandanten – Datenschutz aus einer Hand.

    • Insolvenzbezogene Prozessführung

      Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen und Management, Gläubiger und Insolvenzverwalter bei allen Prozessen mit insolvenzrechtlichem Bezug. Dies betrifft die Vertretung insbesondere in Anfechtungsprozessen, aber auch in allen Haftungsfragen unterschiedlicher Beteiligter in Insolvenzverfahren.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2009Associate Partner bei FPS 
    Seit 2002Rechtsanwalt bei FPS 
     Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
     Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
     Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    2002Promotion (Dr. iur.)
    1999Zulassung zur Anwaltschaft 
    1999Zweites juristisches Staatsexamen
    1996Erstes juristisches Staatsexamen
     Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Arbeitsrecht bei Prof. Dr. Manfred Wolf
     Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Dr. Hauke Hansen Dr. Markus Dinnes
    Augen auf bei WhatsApp-Nutzung im Unternehmen
    PLATOW Recht, Nr. 79,
    Dr. Markus Dinnes
    Tempodrosselung für Festnetzbereich bei Flatrates in AGB unwirksam, Anmerkung zum Urteil des LG Köln
    MMR (MultiMedia und Recht), , S. 137

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