Dr. Nina Jarass Cohen
LL.M. (UCLA)
Rechtsanwältin / Partnerin
  • Head of Israel Desk
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Nina Cohen ist spezialisiert in Fragen des öffentlichen Immobilien-, Bau- und Fachplanungsrechts sowie des Umweltrechts. Im Rahmen des öffentlichen Baurechts zählen die Beratung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, die Schaffung von Baurecht durch Baugenehmigungen und Vorbescheide sowie Aspekte des besonderen Städtebaurechts zu ihren Schwerpunkten. Auch zu allen öffentlich-rechtlichen Themen bei umfangreichen Immobilientransaktionen berät sie ihre Mandanten. Dr. Cohen publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften. Zudem leitet sie den FPS Israel Desk und unterstützt damit den strategischen Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Israel.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Abfallrecht

      Das Abfallrecht ist durch eine Vielzahl vor allem europäischer Rechtsakte geprägt. Gerade das produktbezogene Abfallrecht insbesondere zum Umgang mit Verpackungsmaterial gewinnt aktuell eine enorme Praxisrelevanz. Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und zu verwerten. Mittelfristiges Ziel ist es dabei, alle Siedlungsabfälle umweltverträglich zu verwerten. Wir beraten Sie in allen abfallrechtlichen Fragen, von der Produktgestaltung und der betrieblichen Organisation der Abfallentsorgung über die Gestaltung von Freistellungs-, Lizenz- und Entsorgungsverträgen bis hin zur Planung und Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen wie z. B. Biogas- und Kompostanlagen, Aufbereitungsanlagen, Verbrennungsanlagen und Deponien.

    • Altlasten

      Grundstückseigentümer werden nach dem Kauf einer Liegenschaft oder auch bei Baumaßnahmen nicht selten durch das unerwartete Auftreten von Altlasten, schädlichen Bodenverunreinigungen und sogenannte wilde Müllablagerungen unliebsam überrascht. Die finanziellen Folgen sind in der Regel erheblich, da sich die Behörden fast immer zuerst an den Grundstückseigentümer halten und der Eigentümer nach der Rechtsprechung mindestens bis zur Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks für die Beseitigung der Verunreinigungen haftet. Wir setzen für Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften und Personen, die Immobilien besitzen oder verwalten, wirtschaftlich tragbare Lösungen durch. Auch wenn es sich nicht immer vermeiden lässt, einen gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, streben wir im Interesse unserer Mandanten zeitnahe, dauerhafte Lösungen auf dem Verhandlungsweg an. 

    • Denkmalschutz

      Die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal hat weitreichende und einschränkende Folgen für den Eigentümer oder die Eigentümerin, da fortan alle baulichen Maßnahmen am und im Gebäude sowie in einigen Bundesländern sogar bloße Nutzungsänderungen einer gesonderten Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen. Wir beraten und begleiten Sie bei den notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalschutz- sowie Fachbehörden und beraten Sie zu den Möglichkeiten im Umgang mit denkmalschutzrechtlichen Einschränkungen.

    • Nachbarrecht

      Der hohe Stellenwert des Eigentums in Deutschland bedingt eine Vielzahl nachbarrechtlicher Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen regeln. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im privaten Recht gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die diesen Spagat versuchen und insbesondere bei der Genehmigung oder Änderung von Bauvorhaben eine große Rolle spielen. Da das Nachbarrecht bekanntermaßen ein hohes Konfliktpotenzial mit sich bringt, bietet es sich oftmals an, eine Vereinbarung zu treffen, in der die beiderseitigen Interessen zu einem zufriedenstellenden Ausgleich gebracht werden. In der Verhandlung und dem Abschluss solcher Nachbarschaftsvereinbarungen können wir eine umfangreiche und jahrzehntelange Expertise aufweisen, die sich beispielsweise besonders prominent in Nachbarschaftsvereinbarungen für zahlreiche der Hochhäuser in Frankfurt am Main niedergeschlagen hat.

    • Refurbishment, Sanierung von Bestandsimmobilien

      Im Sinne der Nachhaltigkeit geht der Trend der Baubranche dahin, Bestandsimmobilien zu erhalten und zu repositionieren. Bestandsbauten werden entkernt, modernisiert und erneuert. Beim Refurbishment wird meist ein Teil der vorhandenen Substanz erhalten, aber anders als bei einer Sanierung viel von der inneren Architektur entfernt. So können etwa Technik, Raumhöhe oder Dämmung auf den neuesten Stand gebracht werden. Derartige Prozesse verlangen nach intensiven technischen, fachlichen, aber auch rechtlichen Abstimmungen mit allen Beteiligten und vor allem den Genehmigungsbehörden. Wir haben bundesweit zahllose solcher Refurbishments aller Größenordnungen erfolgreich begleitet und verfügen hier über eine herausragende Expertise.

    • Stellplätze

      Nach allen Landesbauordnungen sind für neue Bauvorhaben oder für die Änderung bestehender Gebäude Pkw- und Fahrradstellplätze nachzuweisen. Nahezu jede Kommune in Deutschland hat dazu eine eigene Stellplatzsatzung erlassen, welche die genauen Anforderungen an diese Stellplatzherstellungspflicht konkretisiert. Dieses Thema erfordert gerade in dicht bebauten Innenstädten mit dem Wunsch nach einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr einen oftmals hohen Abstimmungsaufwand bei der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, bei dem wir Sie gerne mit unserer Expertise unterstützen.

    • Erschließung

      Jedes Bauvorhaben muss über eine gesicherte Erschließung verfügen, um genehmigt zu werden. Dies dient vor allem der Zugänglichkeit für die Feuerwehr und der sicheren Entsorgung des Abfalls. Gerade bei Baulandentwicklungen müssen Erschließungsstraßen meist noch hergestellt werden, was in der Praxis in aller Regel der Entwickler auf vertraglicher Basis (Erschließungsvertrag) übernimmt. Auf Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrungen in der Beratung von Baulandentwicklungen aller Größenordnungen begleiten wir Sie beim Abschluss solcher Erschließungsverträge und bei allen damit zusammenhängenden Themen.

    • Artenschutz

      Der Schutz der Biodiversität genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert. Internationale Artenschutzabkommen stellen ebenso wie bundes- und landesrechtliche Vorschriften sicher, dass geschützte Arten der Fauna und Flora nicht beeinträchtigt oder gar bedroht werden. Die Vorschriften des Artenschutzrechts sind bei Planungen und Vorhabenentscheidungen von immenser Bedeutung, eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt fast immer zum Scheitern eines Vorhabens. Wir haben umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Spezialmaterie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen artenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

    • Naturschutzrecht

      Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert und wird von einer Vielzahl regulierender Vorschriften bestimmt. Eingriffs-/Ausgleichsregelungen, Kompensationsplanungen und die sogenannte Ökokonten besitzen ebenso wie artenschutzrechtliche Normen bei Planungen und Bauprojekten große praktische Relevanz, der Umgang mit diesen Instrumentarien ist aber gleichzeitig hochgradig fehleranfällig. Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen führen aufgrund des hohen Stellenwerts dieser Normen oftmals zum Scheitern oder zur rechtlichen Anfechtbarkeit von Projekten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Materie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen naturschutzrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen.

    • Immissionsschutz

      Praktisch alle größeren Projekte sind heute komplexen umweltrechtlichen Normen und Auflagen unterworfen, deren Beachtung zwingend ist und die ihre Umsetzung mitunter erschweren. Die entsprechenden Genehmigungen sowohl den rechtlich normierten Umweltbelangen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Investors genügen. Wir verfügen über eine große Expertise im Umgang mit dieser sich ständig wandelnden Rechtsmaterie und dem Handling der Vorschriften in den notwendigen behördlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels. Wir engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken bei der Kommentierung des TEHG mit. Unser Einfluss auf den normativen Bereich dieses Rechtsgebiets ermöglicht uns, in der Praxis effiziente und rasch umsetzbare Lösungen zu finden.

    • Konversion

      Die Umwandlung früherer für öffentliche Zwecke genutzter Flächen – meist alter Kasernen oder Bahnflächen – in Bauland bietet für Kommunen die Möglichkeit der Schaffung neuer Wohnbau- oder Gewerbeflächen bis hin zu ganzen Stadtteilen. Die hierbei zu beachtenden und zu bewältigenden Themen sind zumeist hochkomplex. Wir haben zahlreiche derartige Projekte in der gesamten Bundesrepublik begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

    • Planfeststellung

      Größere Infrastrukturprojekte wie Eisenbahnen, Straßenbahnen, Flughäfen, Straßen oder Kraftwerke werden über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Hierbei handelt es sich um ein sehr formalisiertes und komplexes Genehmigungsverfahren mit einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir haben zahlreiche derartige Projekte erfolgreich begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

    • Regionalplanung

      Die Regionalplanung ist die untere Ebene der Landesplanung an der Schnittstelle der Landesentwicklungsplanung zur kommunalen Bauleitplanung. Die Regionalplanung löst Raumnutzungskonflikte, gibt den Kommunen die regionalen Ziele der Raumentwicklung vor und bindet die kommunalen Entwicklungsvorstellungen ein. Für die Kommunen sind die Ziele der Raumordnung bei der Aufstellung ihrer Bebauungspläne verbindlich. Die Regionalplanung hat daher ein hohes Konfliktpotenzial zu bewältigen. Da eine Änderung des Regionalplans ein aufwändiges und langwieriges Verfahren ist, können viele Projekte nur mit Abweichungen von den vorgegebenen Zielen der Raumordnung verwirklicht werden. Wir sind mit diesen sehr spezialisierten Verfahrensschritten bestens vertraut und haben solche Projekte und Bebauungsplanverfahren an der Schnittstelle zur Regionalplanung vielfach begleitet.

    • Abgabenrecht

      Das Gebiet des Abgabenrechts umfasst sämtliche rechtlichen Bestimmungen, die die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben, das heißt Steuern, Gebühren und Beiträge, regulieren. Dazu gehören insbesondere die Abgabenordnung (AO), die kommunalen Abgabengesetze der Bundesländer sowie eine Vielzahl von Steuergesetzen und -verordnungen. Auf lokaler Ebene erfolgt die Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträgen auf Grundlage kommunaler Satzungen.

      Die Fachkompetenz unserer Anwaltskanzlei erstreckt sich auf die Betreuung von rechtlichen Angelegenheiten im gesamten Bereich des Abgabenrechts. Wir verfügen über eine hochspezialisierte Expertise bei der Beratung, Prüfung und notwendigenfalls Abwehr entsprechender Forderungen. 

    • Energierecht

      Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts betreuen wir Mandanten aus sämtlichen Sektoren der Energiewirtschaft, insbesondere aus den Bereichen Strom, Gas und (Fern-)Wärme. Wir beraten Energieversorgungsunternehmen, Projektentwickler und Kraftwerksbetreiber, Industrieunternehmen und Kommunen in allen energiewirtschaftlichen Fragestellungen. Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten fachübergreifend zusammen und bieten eine umfassende Beratung, die auch gesellschafts-, kartell-, vergabe- sowie zivil- und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt. Bei Bedarf ziehen wir energiewirtschaftliche Beraterinnen und Berater als Kooperationspartner hinzu.

    • Kommunalabgaben

      Trotz seiner großen praktischen Bedeutung rückt das kommunale Abgabenrecht regelmäßig erst dann in den Fokus von Investoren, wenn unvorhergesehene Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens infrage stellen. Nur wenige Spezialisten und Spezialistinnen sind in diesem Gebiet versiert. Wir sind mit den Möglichkeiten zur Beeinflussung von typischen Abgaben vertraut, dazu zählen Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Baugenehmigungsgebühren, Sondernutzungsgebühren, Abwassergebühren sowie Stellplatzablöse. Zusätzlich begleiten wir Rechtsmittelverfahren gegen die Heranziehung zu solchen Abgaben.   

    Sprachen

    Deutsch Englisch Spanisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2023Partnerin bei FPS 
    Seit 2014Rechtsanwältin bei FPS 
    2012LL. M. (UCLA), Los Angeles, USA
    2012Promotion (Dr. iur.)
    2009Zulassung zur Anwaltschaft 
    2009Zweites juristisches Staatsexamen
    2007Erstes juristisches Staatsexamen
  • Publikationen
    Dr. Nina Jarass Cohen
    Arten- und Naturschutz: Klagerecht für Verbände
    Immobilien Zeitung, Nr. 4/13,
    Dr. Nina Jarass Cohen
    Baugenehmigungen und Störfallrecht
    NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, , S. 902
    Dr. Nina Jarass Cohen
    Vergaberecht und städtebauliche Kooperation – Ein Anwendungsfall der Urban Governance
    Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR), Duncker & Humblot, Berlin, Band 1229,
    Dr. Nina Jarass Cohen
    Aufhebung von Sanierungsgebieten – Fehlerquellen bei der Berechnung von Ausgleichsbeträgen
    Publicus Boorberg, Aug 11, , S. 32
    Dr. Nina Jarass Cohen
    Die Veränderungssperre im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.), , S. 129
    Dr. Nina Jarass Cohen
    Kehrtwende im Vergaberecht? – Zum Urteil des EuGH in der Rs. Müller
    VergabeR, , S. 562
    Dr. Nina Jarass Cohen
    EU Climate Change Legislative Package
    Climate Change Law & Policy Reporter, , S. 301
  • Referenzen
  • Events