Ingrid Burghardt-Richter

Rechtsanwältin / Of Counsel
  • Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Ingrid Burghardt-Richter ist seit 2007 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht – eine der ersten in NRW in diesem Bereich. Sie berät beim Erwerb und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen, häufig mit Auslandsbezug und Vertragssprache Englisch. Insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen strukturellen Veränderungen, z. B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge, berät Ingrid Burghardt-Richter Unternehmen und Unternehmer. Bei Streitigkeiten vertritt Ingrid Burghardt-Richter, wenn nötig, Gesellschafter oder Gesellschaften auch vor Gericht. Außerdem betreut sie ihre Mandanten im Bereich Commercial durch den gesamten Lebenszyklus ihres Geschäfts und bietet ihnen konkrete und pragmatische rechtliche Lösungsvorschläge für ihre operativen Herausforderungen.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

      Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

    • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

      Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

      Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
      Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Organ- / Managementberatung

      Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

      Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

    • Unternehmensnachfolge

      Die Nachfolgeplanung ist insbesondere im Bereich mittelständischer und familieneigener Unternehmen von entscheidender Bedeutung. FPS berät in- und ausländische Mandanten bei Nachfolgeregelungen mit interdisziplinären Teams von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechtlern und -rechtlerinnen sowie Notaren. Die hierbei aufkommenden Fragestellungen lösen wir in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung oder sonstiger Berater und Beraterinnen unserer Mandanten. Gemeinsam entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Risikovorsorge, der Entwicklung von Nachfolgeregelungen (zum Beispiel Übertragung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung für den Todesfall, Erbvertrag, Verkaufsszenarien), der steuerrechtlichen Optimierung der Nachfolge und der Testamentsvollstreckung. Zudem bieten wir Vertretung und Mediation im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen.

    • Distressed M&A

      Mergers & Acquisitions gehören zum Standardrepertoire einer jeden Wirtschaftskanzlei. In besonderen Situationen, wie einer wirtschaftlichen Krise mit hohem Zeitdruck und vielen Interessenslagen, sind jedoch besondere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich. Mit wirtschaftlichem und strategischem Blick beraten wir Verkäufer und Käufer im Rahmen von Unternehmenstranskationen im Krisenumfeld - bei vorinsolvenzlichen Share oder Asset Deals, übertragenden Sanierungen im Rahmen von Insolvenzverfahren oder im Wege eines Insolvenzplans.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    2007Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Seit 2004Partnerin bei FPS 
    Seit 2004Rechtsanwältin bei FPS 
    1983Zulassung zur Anwaltschaft 
    1983Zweites juristisches Staatsexamen
    1980Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Ingrid Burghardt-Richter
    Geschäftsgeheimnisschutzgesetz: Überblick und Leitfaden für Unternehmen zur Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse
    Betriebs-Berater, 46/2019, , S. 2679
    Ingrid Burghardt-Richter
    Die Haftung des Geschäftsführers in der Praxis
    GP GesteinsPerspektive, Feb 15, , S. 6 ff.
  • Das sagen andere

    „Herausragende Mandantenorientierung, keine Scheu, Strategie und Handeln kritisch zu hinterfragen, Souveränität auch in kritischen Verhandlungssituationen“ 
    (Mandant, JUVE Handbuch 2021/2022 | Gesellschaftsrecht) 

Awards

JUVE Handbuch Empfohlen im Gesellschaftsrecht
2012 - 2021
JUVE Handbuch Empfohlen im Bereich M&A
2013 - 2020
Best Lawyers | Handelsblatt Führend in Mergers and Acquisitions Law
2010 - 2024
Best Lawyers | Handelsblatt Führend in Corporate Law
2010 - 2023
WirtschaftsWoche Top-Anwalt für M&A
2021