Der Gesetzgeber hat Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte im letzten Jahrzehnt einer umfassenden Regulierungsdichte unterworfen. FPS unterstützt Institute, die damit verbundenen Pflichten sowohl in aufsichtsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Rechte der Kunden einzuhalten.
FPS besitzt eine besondere Expertise in der Abwehr von Ansprüchen der Anleger aus Finanzdienstleistungen oder Investmentgeschäften. Das gilt sowohl für die Anlageberatung, Anlagevermittlung oder den Vertrieb von Investmentvermögen. Dabei stehen in der Praxis meist Fragen der gesetzeskonformen Kundeninformation, sei es über entsprechende Informationsblätter, Prospekte oder wesentliche Anlegerinformationen im Fokus. FPS verfügt daher auch über praktische Erfahrungen mit der Abwicklung von Masseverfahren als mit Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) oder Musterfestellungsklagen.