BaFin erlaubt erstmals Security Token Offering – Untersagung eines weiteren ICO
Erstmals hat die BaFin einen sog. Security Token Offering (STO) erlaubt. Zuvor wurde eine andere Emission verhindert. Die Implikationen für die weitere Entwicklung des FinTech-Bereichs sind zweischneidig.
Aufsichtsrechtliche Hürde genommen
Bitbond hat als erstes geschafft, worauf viele gewartet hatten: Am 18. Februar 2019 erlaubte die BaFin dem Berliner Start-Up die Durchführung eines STO. Bei einem solchen handelt es sich um die Ausgabe von Token, die gleich einem Wertpapier zukünftige Dividenden oder andere Renditen versprechen. Bemerkenswert ist die Erlaubnis der BaFin insofern, als dass an die Erlaubnis von Wertpapiergeschäften erheblich strengere Anforderungen gestellt werden, als es bei reinen Utility Token der Fall ist. So treffen den Emittenten von Security Token gegenüber der BaFin weitreichende Offenlegungs- und Registrierungsanforderungen. Überdies muss zwingend ein Wertpapierprospekt veröffentlicht werden, welches zuvorderst der Information der potentiellen Anleger dient, aber ebenso weitreichende Haftung im Falle der Falschinformation nach sich ziehen kann. Mit der nun erstmals genehmigten Ausgabe von Security Token zeigt sich, dass diese Reglementierung und der damit verbundene Mehraufwand die Weiterentwicklung der STO-Landschaft nicht behindern muss.
Des einen Glück ist des anderen Leid
Wie nun bekannt geworden wurde dem Start-Up Rise mutmaßlich wegen irreführender Werbung die Ausgabe von Security Token durch die BaFin schon Ende 2018 untersagt. Rise hatte unter anderem damit geworben, mit einem von der BaFin lizensierten Partner zusammenzuarbeiten. Überdies waren an dem Projekt wohl mehrere bereits aus dem bisher größten ICO-Debakel Envion bekannte Gesichter beteiligt. Dies zeigt, dass die BaFin trotz vermeintlichem Gegenwind weiterhin offensiv gegen unseriöse Geschäftsmodelle vorgeht. Sie scheint zudem bereit zu sein, auch schon präventiv einzugreifen, wenn die Durchführung eines investorenschädigenden Geschäftsmodels droht.
Auch in der FinTech-Welt gilt ganz profanes Aufsichtsrecht
Die jüngsten Entscheidungen der BaFin verdeutlichen zum einen die Entschlossenheit der Aufsichtsbehörde, in der noch in der Entwicklung befindlichen FinTech-Szene für Ordnung zu sorgen und potentielle Investoren vor allzu marktschreierischen Versprechungen zu schützen. Zum anderen zeigt jedoch der erste gelungene STO, dass sich die Kosten eines BaFin-konformen Offering offensichtlich in Gegenüberstellung zu den möglichen Einnahmen rechtfertigen lassen. Für die Zukunft kann dies nur Gutes verheißen: Unseriöse Geschäftsmodelle, welche die FinTech-Szene haben in Verruf geraten lassen, dürften aus dem Markt gedrängt werden. Diejenigen wiederum, die sich ihr Geschäftsmodell aufsichtsrechtlich genehmigen lassen, erhalten hierdurch bis auf weiteres ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal mit dem sie werben können. Die STOs könnten zum Game Changer werden.
Ein Beitrag von