Wirtschaftlich herausfordernde Zeiten und eine in ihrer Komplexität ständig zunehmende Regulierung stellt Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute vor zahlreiche Herausforderungen. FPS berät und vertritt diese Banken und Finanzdienstleister in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit. Mit einer über viele Jahre erworbenen Expertise im Bank- und Finanzrecht sowie profunder Marktkenntnis finden die FPS-Anwälte und Anwältinnen optimale Antworten auf komplexe Fragen u.a. im Rahmen der Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen, der Strukturierung von Finanzierungen, der Verwertung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz, der Abwehr von Ansprüchen von Bankkunden sowie des Investment- und Kapitalmarktrechts.
In der aufsichtsrechtlichen Beratung unterstützen die FPS-Expertinnen und -Experten bei der Erlangung von Genehmigungen für bestimmte Geschäftstätigkeiten. Dabei ist FPS als Mitglied im Stiftungsrat des Institute for Law and Finance (ILF) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main bestens vernetzt.
Spezialisierungen
-
Aufsichtsrecht
FPS verfügt über langjährige Erfahrung mit den relevanten Institutionen (BaFin, Bundesbank) und eine genaue Kenntnis der bankaufsichtsrechtlich relevanten Regelungen. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Anwältinnen und Anwälte auf ein konstruktives Verhältnis zwischen den zuständigen Behörden und den Organen der von ihnen vertretenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten ihre Mandanten weiter im Bereich der Wertpapieraufsicht bei der Einhaltung der Wohlverhaltensregelungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (§§ 31 ff. WpHG) und den hiermit verbundenen Verwaltungsverfahren.
-
Leasing / Factoring
FPS verfügt über langjährige Erfahrung im Factoring- und Leasingrecht und bietet eine Rundumbetreuung. FPS berät bei der Gestaltung der relevanten Verträge (Factoringverträge, Leasing-, Mietkauf- und Mietverträge für bewegliche Wirtschaftsgüter) und vertritt Factoring- und Leasinggesellschaften vor Gericht und gegenüber der BaFin.
-
Retailbanking
FPS bietet fundierte Beratung und Prozessvertretung hinsichtlich sämtlicher rechtlicher Aspekte der Bank-Kunden Beziehung im Privatkundengeschäft (Retailbanking). Unsere Expertise umfasst u.a. die Anpassung der im Retailbanking verwendeten Verträge und AGB an neue gesetzliche Vorgaben im Bereich der Verbraucherdarlehens- und Zahlungsdiensterahmenverträge sowie die rechtssichere Gestaltung innovativer Bankprodukte. Wir vertreten Kreditinstitute sowohl bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch bei der Abwehr von gegen sie gerichteten Klagen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind nicht nur am Bankenstandort Frankfurt am Main den als Bankvertreter vor Gericht bekannt.
-
Finanzdienstleistungen
Der Gesetzgeber hat Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte im letzten Jahrzehnt einer umfassenden Regulierungsdichte unterworfen. FPS unterstützt Institute, die damit verbundenen Pflichten sowohl in aufsichtsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Rechte der Kunden einzuhalten.
FPS besitzt eine besondere Expertise in der Abwehr von Ansprüchen der Anleger aus Finanzdienstleistungen oder Investmentgeschäften. Das gilt sowohl für die Anlageberatung, Anlagevermittlung oder den Vertrieb von Investmentvermögen. Dabei stehen in der Praxis meist Fragen der gesetzeskonformen Kundeninformation, sei es über entsprechende Informationsblätter, Prospekte oder wesentliche Anlegerinformationen im Fokus. FPS verfügt daher auch über praktische Erfahrungen mit der Abwicklung von Masseverfahren als mit Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) oder Musterfestellungsklagen.
-
Konfliktlösung
Einen der Schwerpunkte der Kanzlei bildet schon immer die Vertretung der Mandanten vor den ordentlichen Gerichten, wobei FPS im Bereich des Bank- und Finanzrechts ausschließlich auf Institutsseite tätig wird. Aufgrund unserer umfassenden praktischen Erfahrung vor Gerichten und unseren Kenntnissen im Bank- und Finanzrecht vertreten wir Institute bei sämtlichen streitigen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Kreditgeschäft, dem Zahlungsverkehr, dem Wertpapiergeschäft, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäft etc. ergeben können. Die Vertretung der Institute erstreckt sich zudem auf streitige Auseinandersetzungen, die sich im Rahmen der Insolvenz des Kunden ergeben und zu entsprechenden Auseinandersetzungen mit der Insolvenzverwaltung führen.
-
Insolvenz- und Sanierungsberatung
Das moderne Unternehmensinsolvenzrecht enthält zunehmend Instrumente der Unternehmenssanierung und -restrukturierung. Hier sind Kreditinstitute als institutionelle Gläubiger jeweils besonders gefragt und in die Unternehmenssanierung eingebunden. Bisweilen findet die finanzwirtschaftliche Restrukturierung auch nur mit den Banken statt. FPS begleitet Kreditinstitute in den Verhandlungen über außergerichtliche Sanierungskonzepte, Restrukturierungspläne (u.a. StaRUG) und Insolvenzpläne, um die Interessen des Institutes im Zusammenhang mit der Sanierung oder Insolvenz des Schuldners rechtssicher durchzusetzen und für die Zukunft festzuschreiben. Soweit die Sanierung des Unternehmens scheitert, unterstützt FPS Kreditinstitute bei der Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere bei der Geltendmachung bestehender Sicherungsrechte, der Begleitung von Betriebsfortführungen und der Verwertung von Kreditsicherheiten.