Dr. Anton Maria Ostler
MBA
Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Diplomkaufmann
Türkenstraße 5
80333 München

Dr. Anton Maria Ostler ist ein auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierter Anwalt. Er vertritt eine Reihe von national und international operierenden Konzernen mit einem besonderen Fokus auf Anlagenbau sowie der IT- und Hospitality-lndustrie. Im Rahmen seiner Tätigkeit befasst er sich insbesondere mit großer Infrastruktur und Hotelprojekten.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

      Obwohl unsere Beratung auf Konfliktvermeidung zielt, sind Rechtsstreitigkeiten im arbeitsrechtlichen Kontext oft nicht zu umgehen. FPS vertritt Mandanten vor allen deutschen Gerichten und dem EuGH. Insbesondere vertreten wir Unternehmen in Verfahren, in denen es um die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen geht. Die Vertretung erstreckt sich außer auf die kollektiven Fälle auch auf individuelle Kündigungsschutzverfahren sowie Auseinandersetzungen in den Bereichen Vergütung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Wettbewerbsverbot oder Diskriminierung. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Anhörung des Betriebsrates oder beim Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt. Unsere Mediatoren und Mediatorinnen sind zudem sehr erfahren bei der außergerichtlichen Streitbeilegung zur Vermeidung von Gerichtsprozessen.

    • Arbeitsvertragsgestaltung

      Der Abschluss von Dienstverträgen für Geschäftsführung und Vorstand sowie von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf individualvertragsrechtlicher Ebene zählt zu unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkten. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung von Bonus-, Prämien- und Zielvereinbarungen sowie anderen Sondervergütungen oder Mitarbeiterbeteiligungen (Stock Options, Stock Appreciation Rights etc.). Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte, innovative Lösungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, beispielsweise durch Teilzeitverträge, Arbeitszeitkonten oder Befristungen, und sind zudem sehr erfahren im Umgang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigungen oder Aufhebungs- beziehungsweise Abwicklungsvereinbarungen, und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen zu Abfindungen, Urlaubsabgeltungen oder Ausschlussfristen.

    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

      Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Organ- / Managementberatung

      Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

      Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

    • Unternehmensnachfolge

      Die Nachfolgeplanung ist insbesondere im Bereich mittelständischer und familieneigener Unternehmen von entscheidender Bedeutung. FPS berät in- und ausländische Mandanten bei Nachfolgeregelungen mit interdisziplinären Teams von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechtlern und -rechtlerinnen sowie Notaren. Die hierbei aufkommenden Fragestellungen lösen wir in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung oder sonstiger Berater und Beraterinnen unserer Mandanten. Gemeinsam entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Risikovorsorge, der Entwicklung von Nachfolgeregelungen (zum Beispiel Übertragung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung für den Todesfall, Erbvertrag, Verkaufsszenarien), der steuerrechtlichen Optimierung der Nachfolge und der Testamentsvollstreckung. Zudem bieten wir Vertretung und Mediation im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen.

    • Joint Venture

      Wir beraten zu Joint Ventures, Allianzen und Minderheitsbeteiligungen, die für internationale Unternehmen zunehmend strategisch bedeutsam sind. In der Gesellschaftsrechtspraxis begleiten wir Mandanten aus verschiedenen Branchen. Dazu gehören Joint Ventures als Einzeltransaktionen oder in größeren Restrukturierungen und Neugliederungen bestehender Unternehmen, die Neugestaltung projektbasierter Joint Ventures zur Kombination von Kompetenzen und Technologien, Exit Joint Ventures für einen gestuften Ausstieg aus Geschäftsbereichen und die Nutzung von Joint Ventures als Instrument für Markteintritte in Schwellenländer.

      Unsere Expertise reicht in angrenzende Rechtsgebiete wie Regulierung, Steuern, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Umweltrecht und geistiges Eigentum. Mit unserem Netzwerk bieten wir einen koordinierten, umfassenden Service für grenzüberschreitende Joint Ventures.

      Unsere Beratung bezieht sich auf Probleme und Fallstricke, unter anderem auf Stimmrechte, Regulierungsbehörden-Genehmigungen, Exit-Strategien, Bewertungsfragen und Governance-Risiken. Unser Ziel sind verhandlungssichere Ergebnisse für unsere Mandanten.

    • Nachbarrecht

      Der hohe Stellenwert des Eigentums in Deutschland bedingt eine Vielzahl nachbarrechtlicher Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern regeln und bei der Genehmigung oder Änderung von Bauvorhaben eine große Rolle spielen. In der Verhandlung und dem Abschluss von Nachbarschaftsvereinbarungen, die die Interesse aller Beteiligten berücksichtigen, können unsere Expertinnen und Experten eine umfangreiche und jahrzehntelange Expertise aufweisen. Bei vielen Projektentwicklungen und insbesondere der Realisierung von Hochhäusern in Frankfurt sind wir seit vielen Jahren erfolgreich im Nachbarrecht tätig. 

    • Produktpiraterie

      Innerhalb der IP-Praxis bei FPS haben wir eine spezielle Task Force etabliert, die sich auf die Bekämpfung von Produktpiraterie konzentriert. Die illegale Reproduktion und der Verkauf von Markenwaren verursachen erhebliche Umsatzeinbußen für Markenhersteller, schädigen die Gesamtwirtschaft und gefährden Arbeitsplätze. 

      Unsere FPS Task Force Produktpiraterie geht proaktiv gegen Piraterieware sowie Parallelimporte vor und arbeitet eng mit relevanten Behörden wie Staatsanwaltschaft, Zoll und Polizei zusammen. Wir bereiten Arreste sowie die Rückführung von erzielten Pirateriegewinnen vor und koordinieren Beschlagnahmungen. Unsere Beratungsleistungen umfassen eine allgemeine Marktbeobachtung, insbesondere im Internet sowie gezielte Ermittlungen gegen einzelne Verletzer. Wir beschlagnahmen Plagiate, führen Durchsuchungen bei rechtsverletzenden Unternehmen durch und sichern Beweismittel. Im Prozess machen wir Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft Schadensersatz und Vernichtung geltend.

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Damit einhergehend entstehen auch neue Rechtsfragen, die von Anwältinnen und Anwälten, Gerichten und Gesetzgebern zu bewältigen sind. Dies umfasst den Schutz von KI-generierten Werken, die Frage der Urheberrechtszuordnung sowie Haftungsfragen bei KI-generierten Inhalten. Es bedarf einer angemessenen Gesetzgebung, um den Schutz geistigen Eigentums im Zusammenhang mit KI zu gewährleisten und gleichzeitig Innovation und Kreativität zu fördern. Die Rechtspraxis bei FPS bietet umfassende Beratungsdienstleistungen, um Unternehmen im Umgang mit den Herausforderungen und Chancen von KI im Bereich des Intellectual Property zu unterstützen.

    • Medien- / Presserecht

      Medienrecht regelt die Nutzung, Verbreitung und Produktion von medialen Inhalten wie Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Onlinemedien. Presserecht ist ein Teil davon und befasst sich mit Rahmenbedingungen der Presse, einschließlich Pressefreiheit, Redaktionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Medienhaftung und Gegendarstellungen. FPS berät Medienunternehmen zu äußerungsrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Beratung bei medialen Inhalten sowie Prozessvertretung in Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schmerzensgeldverfahren. Wir bieten Branchenkenntnis und Beratung zu medientypischen Verträgen, Cross-Media-Kooperationen sowie freien Autorinnen und Autoren. Auch unterstützen wir bei Internetplattformen in den Bereichen Urheberrechte, Verbraucher- und Datenschutz. Bei Rechtsverletzungen im Internet kooperieren wir erfolgreich mit Strafverfolgungsbehörden.

    • Metaverse

      Das Metaverse umfasst virtuelle 3D-Umgebungen, in denen Personen und Unternehmen aktiv interagieren und sich mit Avataren in der virtuellen Welt bewegen. Es eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, jedoch fehlen einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen. FPS unterstützt seine Mandanten bei der Bewältigung dieser rechtlichen Herausforderungen. Wir erarbeiten juristisch belastbare Lösungen, bieten Beratung zur Prävention von Risiken und unterstützen erfolgreich die Umsetzung von Metaverse-Projekten.

    • IP-Litigation

      Die Vertretung von Mandanten in Verletzungsprozessen gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von FPS. Über Jahrzehnte hinweg vertrauen namhafte Rechteinhaber die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte den prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von FPS an. Dabei wird FPS oft bereits im Vorfeld bei der Ermittlung von Verletzungsfällen sowie der Beweismittelbesichtigung und -sicherung tätig. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Grenzbeschlagnahmefällen. Die Vertretung erfolgt  in allen Bereichen des IP-Rechts vor den einschlägigen Gerichten und Ämtern. 

    • Heilmittelwerberecht

      FPS berät seit Jahren laufend mittelständische und größere Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller in Fragen der Werbung, etwa bei der Beurteilung von Anzeigen, Internetauftritten, Broschüren, Zugaben und sonstigen Werbematerialien, und den hiermit verbundenen Fragen der Zulässigkeit oder Irreführung zum Beispiel von wissenschaftlichen Aussagen im Lichte des HWG und des UWG. Auf diesem Gebiet vertritt FPS die Hersteller nicht nur außergerichtlich gegenüber Konkurrenten und Wettbewerbsverbänden, sondern auch und insbesondere in Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten.

    • IT-Vertragsrecht / Outsourcing

      FPS berät in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts: Ob Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, der Gestaltung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten – wir stehen mit unseren Expertinnen und Experten zur Verfügung. Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen zeichnen unser Team eine große technische Affinität und ein besonderes Maß an Kreativität aus. Dadurch können wir das Anliegen bzw. Geschäftsmodell unserer Mandanten technisch verstehen und die für Sie beste Lösung erarbeiten. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Erarbeitung und Verhandlung von IT-Projektverträgen (agil, klassisch, Managed Services, neue Geschäftsmodelle), Outsourcing-Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen und Preisarrangements sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung von Due Diligences, Vendor Conferences und On-Site Visits. Wir begleiten zudem Projekt- und Systemintegrationen sowie Hard- und Softwarewartung und gestalten Lizenz-, Escrow- und Distributionsvereinbarungen.

    • IT-Ausschreibungen

      Bei IT-Ausschreibungen unterstützen wir öffentliche Auftraggeber bei der Wahl des richtigen Verfahrens (VOL/A, VOB/A) und dessen Durchführung. Beispielsweise erarbeiten wir gemeinsam mit unserem Mandanten das fachlich gewünschte Leistungssoll unter Berücksichtigung der üblichen rechtlichen Regelungsbereiche, übersetzen die fachlichen Anforderungen in rechtliche Sprache und unterstützen bei der Gestaltung der Vertragsunterlagen (z. B. EVB-IT). Wir kennen beide Seiten der Medaille: Denn neben der Beratung öffentlicher Auftraggeber haben wir auch langjährige Expertise in der Beratung nationaler und internationaler Bieter im Rahmen von öffentlichen IT-Ausschreibungen.

    • IT-Litigation / Streitschlichtung

      Durchdachte Projektverträge schützen die Beteiligten in vielen Fällen vor Auseinandersetzungen. Aufgrund des Inhalts und der Komplexität von IT-Projekten können Streitigkeiten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir helfen unseren Mandanten, in Schieflage geratene Projekte durch sinnvolle Lösungsansätze wieder auf Kurs zu bringen, und unterstützen erforderlichenfalls bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten oder bei der Abwehr von Ansprüchen.

    • Daten(schutz)recht

      Die Digitalisierung ermöglicht Unternehmen neue Chancen und schafft Raum für zukunftsorientierte und skalierbare Geschäftsmodelle. Daten sind die wertvollste Währung der digitalen Welt geworden. Das Datenschutzrecht – oder inzwischen das Datenrecht – ist bei FPS ein eigenes Beratungsfeld und kein bloßer Annex zu anderen Rechtsgebieten. FPS unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung zukunftsfähiger und rechtskonformer Datennutzungskonzepte, damit sie ihre Ziele bei der Nutzung neuartiger Technologien erreichen: Innovation und Datenschutz müssen – richtig verstanden – kein Gegensatz darstellen. Durch die DSGVO mit ihren drastischen Bußgeldern haben sich die Risiken für Unternehmen deutlich erhöht. FPS klärt, was ein Unternehmen mit den Daten machen darf, und sorgt in pragmatische Art und Weise für Ihre Datenschutz-Compliance mit der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystemen, zu dem unter anderem Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzpolicys, Datenschutzinformationen, Lösch und Berechtigungskonzepte Datenschutzfolgeabschätzungen, Prozesse für Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen und Vieles mehr gehört. Und sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, verteidigen wir Ihre Rechte gegenüber den Aufsichtsbehörden. Zudem stellen wir externe Datenschutzbeauftragte für unsere Mandanten – Datenschutz aus einer Hand.

    • IT-Sicherheit / Cybersecurity

      Während IT-Sicherheit lange Zeit als „technisches“ Thema allein der IT-Abteilung eines Unternehmens zugeordnet wurde, ist die juristische Relevanz zwischenzeitlich nicht mehr bestreitbar. Neben Buzzwords wie „Geschäftsgeheimnis“, „Datenschutz“ oder „Rekordbußgeld“ sind beispielsweise Haftungsfolgen für Führungskräfte zu beachten. Um ein Unternehmen und dessen Leitungsebene umfassend zu schützen, sollte neben einer technischen Auseinandersetzung mit der Thematik stets auch eine juristische Bewertung der Risiken vorgenommen werden. FPS entwirft Cybersecurity-Strategien, um Behörden sowie Unternehmer und Unternehmen zu schützen. Im Falle eines Angriffs koordinieren unsere Expertinnen und Experten die erforderlichen Sofortmaßnahmen, nutzen ihre Kontakte zu IT-Security-Forensikern, Krisenkommunikationsagenturen, Ermittlungsbehörden und Versicherungen. Und er unterstützt seine Mandanten bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche und behördlichen Bußgeldern.

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz („KI“) beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Spätestens seit ChatGPT ist KI ein „Hype-Thema“. Das Potential ist enorm – höchste Zeit also, sich mit den rechtlichen Leitplanken von KI auseinanderzusetzen. Dies umfasst zum Beispiel den Schutz von KI-generierten Werken, die Vermeidung von der Urheberrechtsverletzungen durch Texte, Bilder und Software, die die KI erstellt hat, sowie Haftungsfragen, datenschutzrechtliche Implikationen und ein sinnvoller Umgang mit Trainings- und Produktivdaten. FPS sorgt dafür, dass KI-Anwendungen rechtskonform sind: Wir gestalten Verträge, schützen geistiges Eigentum und helfen bei der Wahrung ethischer Standards. Bei Konflikten sind wir die erste Verteidigungslinie unserer Mandanten. Außerdem bieten wir Schulungen zum Thema KI für unsere Mandanten und Ihre Mitarbeiter an, auf Wunsch auch gemeinsam mit führenden KI-Beratern.

    • Metaverse

      Das Metaverse umfasst virtuelle 3D-Umgebungen, in denen Personen und Unternehmen aktiv interagieren und sich mit Avataren in der virtuellen Welt bewegen. Es eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, jedoch fehlen einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen. FPS unterstützt seine Mandanten bei der Bewältigung dieser rechtlichen Herausforderungen. Wir erarbeiten juristisch belastbare Lösungen, bieten Beratung zur Prävention von Risiken und unterstützen erfolgreich die Umsetzung von Metaverse-Projekten.

    • Managerhaftung (D&O)

      Der Bereich der D&O-Haftung unterliegt aufgrund der zunehmenden Regulatorik sowie der Fortentwicklung unternehmerischer Tätigkeit einem steten Wandel. Unsere Experten vertreten seit geraumer Zeit Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) und markführende D&O-Versicherer in Managerhaftungsfällen.

    • E&O- Versicherung

      Unternehmen sind in den letzten Jahren zunehmend dazu übergegangen, mögliche Schäden, die ihre Kunden aufgrund von Fehlern im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen erleiden, zu versichern.
      In diesem – im Vergleich zur klassischen Berufshaftpflicht – neuen Geschäftsfeld profitieren unsere Experten von ihrer jahrzehntelangen Expertise bei der Vertretung der Berufsträger.
       

    • Außenwirtschaftsrecht

      Wir sind spezialisiert auf kartellrechtliche Fragestellungen im Vertrieb, Zusammenarbeit mit Wettbewerbern, Marktstellung, IP, Forschung und Entwicklung. Unsere maßgeschneiderten Lösungen innerhalb des kartellrechtlichen Rahmens sichern den Erfolg unserer Mandanten. Mit guten Behördenkontakten bieten wir zusätzliche Sicherheit und vertreten Interessen vor nationalen und internationalen Wettbewerbsbehörden, einschließlich Bundeskartellamt und EU-Kommission. Unsere Expertise umfasst Preisabsprachen, Kartellverbote, Marktmachtmissbrauch und Fusionskontrolle. Lokal und international beraten wir effektiv, unterstützen im Außenwirtschaftsrecht und koordinieren Anmeldungen über optimale Verbindungen zu Behörden.

    • Produkthaftung / Produktsicherheit

      Fehler bei der Entwicklung, der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Produkten aller Art bergen erhebliche Haftungsrisiken und können sowohl wirtschaftliche als auch höchstpersönliche Rechtsgüter der Betroffenen nachhaltig schädigen. Wir beraten unsere Mandanten daher in allen rechtlichen Fragen zur Produktsicherheit, um Haftungssituationen zu vermeiden. Unsere Expertise umfasst insbesondere auch versicherungsrechtliche Gesichtspunkte. In Haftungsfällen betreuen wir unsere Mandanten sowohl im Rahmen gerichtlicher Vertretung als auch im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegung.

    • Insolvenzbezogene Prozessführung

      Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen und Management, Gläubiger und Insolvenzverwalter bei allen Prozessen mit insolvenzrechtlichem Bezug. Dies betrifft die Vertretung insbesondere in Anfechtungsprozessen, aber auch in allen Haftungsfragen unterschiedlicher Beteiligter in Insolvenzverfahren.

    • Optimierung von Nachlass und Unternehmensnachfolge

      Für die Regelung von Nachlässen und Unternehmensnachfolgen ist eine profunde steuerrechtliche Beratung unerlässlich. Allzu schnell können Nachteile entstehen, wenn es an einer optimalen steuerlichen Struktur fehlt. Wir verfügen über die entsprechende Expertise und schaffen Lösungen im Sinne unserer Mandanten.

    • Nachprüfungsverfahren

      Dank langjähriger Erfahrung im Vergaberecht verfügt FPS über umfassendes Fachwissen in Rechtsschutzverfahren. FPS hat erfolgreich Mandanten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite in zahlreichen Nachprüfungsverfahren bundesweit vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten vertreten, wodurch relevante Sachverhalte schnell erfasst und juristisch und taktisch versiert aufbereitet werden können.

    Sprachen

    Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2024Partner bei FPS
    2009-2012Board Member of Meritas
    2006-2024Partner bei Arnecke Sibeth Dabelstein
    2001-2006Gründungspartner von FPS Rechtsanwälte
    1994-2001Rechtsanwalt bei Preu Bohlig & Partner, ab 1995 als Partner
    1992Promotion Max-Planck Institut für Gewerblichen Rechtsschutz, LMU München
    1991Zulassung als Rechtsanwalt
    1990-1991Associate bei Rosenman & Colin, New York/ Dubai
    1990Zweites juristisches Staatsexamen LMU München
    1987Erstes juristisches Staatsexamen LMU München
     Studium der Rechtswissenschaft & Betriebswirtschaftslehre an der Ludwigs-Maximilian Universität in München und LSE London (UK)
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Dr. Annette Rosenkötter Dr. Jutta C. Möller Aline Fritz Ralf Euling Dr. Anton Maria Ostler Tim Kuhn Charlotte Thönißen Julian Führing Florian Silm
    FPS Guide: IT-Vergaben im Krankenhauskontext
    2024
    Dr. Anton Maria Ostler
    The New World of Foreign Direct Investment (Chapter: Germany)
    The Global Legal Post, Law Over Borders Comparative Guide 2023,
  • Events