Volker Serth

Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Volker Serth ist seit 1991 Rechtsanwalt und seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei FPS verfügt er über umfassende Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung und Beratung im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er unterstützt und berät Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Einführung und Änderung von Arbeitsordnungen und Entgeltsystemen, bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Bei Kündigungsfällen übernimmt er die (vorbereitende) Prüfung und Vertretung. Für seine Mandanten gestaltet und handelt er Betriebsvereinbarungen mit Betriebsräten zu allen mitbestimmungsrelevanten Themen aus – insbesondere zu Interessenausgleichen und Sozialplänen im Zusammenhang mit Sanierungs-, Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen (Ausgliederung von Betriebsteilen, Betriebsübergänge, Betriebsteilstilllegungen). Außerdem hat Volker Serth langjährige Erfahrung in der Beratung im Umgang mit Betriebsräten, der Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren sowie das Aushandeln tarifvertraglicher Regelungen im Rahmen von Firmentarifverträgen. Auch arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfungen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen bzw. -beteiligungen (M&A) führt Volker Serth durch.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitnehmerüberlassung

      Viele Unternehmen bedienen sich der Möglichkeit, ihre Arbeitskräfte anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen oder selbst Arbeitskräfte anderer Unternehmen zu beschäftigen, um Höhen und Tiefen ihrer Auslastung oder flexiblen Bedarf an speziellen Kompetenzen wirtschaftlich auszugleichen. FPS berät daher Unternehmen als Verleiher und Entleiher von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern in allen Belangen der Arbeitnehmerüberlassung (sogenannte Leiharbeit). Unsere Expertise reicht von behördlichen Genehmigungsverfahren zur Erfüllung der Erlaubnispflicht über die Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag bis hin zum Equal-Pay-Grundsatz, wonach der Verleiher zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern sowie Stammkräften im Entleiherbetrieb verpflichtet ist.​

    • Arbeitsrechtliche Compliance

      Wie in allen Bereichen unternehmerischer Tätigkeit wird auch im Arbeitsrecht das Thema Compliance immer wichtiger. Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien durch Unternehmen. Gemeinsam mit unseren Mandanten setzen wir uns mit den Regeln und Werten des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander und erörtern Möglichkeiten, diese in die Unternehmenspraxis einzupflegen. Wir erarbeiten ethische Standards sowie Verhaltenskodizes und bieten Schulungen zur glaubhaften Vermittlung der gewählten Richtlinien gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung erörtern wir die Frage, ob und wann ein Compliance Officer sinnvoll ist und welche Anforderungen an einen solchen zu stellen sind. Schließlich beraten unsere Anwältinnen und Anwälte auch zu Haftungsfragen, dem richtigen Umgang mit Whistleblowerinnen und Whistleblowern sowie zur Gefahr von Bestechung und Bestechlichkeit.

    • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

      Obwohl unsere Beratung auf Konfliktvermeidung zielt, sind Rechtsstreitigkeiten im arbeitsrechtlichen Kontext oft nicht zu umgehen. FPS vertritt Mandanten vor allen deutschen Gerichten und dem EuGH. Insbesondere vertreten wir Unternehmen in Verfahren, in denen es um die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen geht. Die Vertretung erstreckt sich außer auf die kollektiven Fälle auch auf individuelle Kündigungsschutzverfahren sowie Auseinandersetzungen in den Bereichen Vergütung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Wettbewerbsverbot oder Diskriminierung. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Anhörung des Betriebsrates oder beim Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt. Unsere Mediatoren und Mediatorinnen sind zudem sehr erfahren bei der außergerichtlichen Streitbeilegung zur Vermeidung von Gerichtsprozessen.

    • Arbeitsvertragsgestaltung

      Der Abschluss von Dienstverträgen für Geschäftsführung und Vorstand sowie von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf individualvertragsrechtlicher Ebene zählt zu unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkten. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung von Bonus-, Prämien- und Zielvereinbarungen sowie anderen Sondervergütungen oder Mitarbeiterbeteiligungen (Stock Options, Stock Appreciation Rights etc.). Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte, innovative Lösungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, beispielsweise durch Teilzeitverträge, Arbeitszeitkonten oder Befristungen, und sind zudem sehr erfahren im Umgang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigungen oder Aufhebungs- beziehungsweise Abwicklungsvereinbarungen, und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen zu Abfindungen, Urlaubsabgeltungen oder Ausschlussfristen.

    • Betriebliche Altersversorgung

      Die betriebliche Altersvorsorge stellt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen wesentlichen Teil ihrer sozialen Absicherung dar. Wir beraten Unternehmen bei der Erstellung und Gestaltung entsprechender Pläne und Modelle von der Direktzusage bis zum Pensionsfonds und erörtern die jeweiligen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Auswirkungen. Auch unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich durch eine Gehaltsumwandlung an der Finanzierung beteiligen wollen oder eine Riester-Förderung anstreben.

      Wir erläutern Bedeutung und Voraussetzungen der Unverfallbarkeit einer arbeitgeberfinanzierten Anwartschaft und leisten umfassende Beratung zum Thema Insolvenzschutz für eine betriebliche Altersvorsorge. Dabei bringen wir die Interessen des Unternehmens und die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer optimal in Einklang und vermeiden rechtliche Unklarheiten, die zu Streitigkeiten führen könnten.
       

    • Betriebsvereinbarungen / Einigungsstellenverfahren

      FPS bietet umfassende Beratung bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie in Verfahren vor der Einigungsstelle. Wir verhandeln erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen, zum Beispiel Regelungen zur Arbeitszeit, zu übertariflichen Zulagen und hinsichtlich der Urlaubsgrundsätze oder auch Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). 

      Bei anstehenden Betriebsänderungen begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten und helfen ihnen, beiderseits faire Regelungen für einen Interessenausgleich und den richtigen Sozialplan zu finden. Außerdem gestalten wir Transfersozialpläne samt Regelungen zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft. Zu unserer täglichen Beratungspraxis gehören daher sämtliche Fragen rund um die Wirkung einer Betriebsvereinbarung wie etwa Geltungsbereich, Wirkungsdauer, Nachwirkung, Tarifvorbehalt und die Anwendbarkeit des sogenannte Günstigkeitsprinzips.

    • Mitbestimmung

      FPS berät umfassend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und zum Personalvertretungsrecht. Unsere Expertise reicht dabei von der Überprüfung der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl bis hin zur Auflösung des Betriebsrates. Wir informieren unsere Mandanten über die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Betriebsrates sowie die Auswirkungen einer unterlassenen oder fehlerhaften Beteiligung. Zudem erarbeiten wir fallbezogen gerichtssichere Schreiben zur Beteiligung des Betriebsrates, etwa im Fall der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen oder der Zustimmung des Betriebsrates zu Einstellungen oder Versetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um das Eingreifen von Strafbestimmungen des BetrVG zu vermeiden, bieten wir zudem Schulungen zum richtigen Umgang mit dem Betriebsrat. Hierbei stellen wir für die unterschiedlichen Bereiche der Beteiligung des Betriebsrates eine Anleitung zu den jeweils relevanten Maßstäben zur Verfügung. Zudem begleiten wir die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle.

    • Restrukturierung / Sanierung

      Für sämtliche Umstrukturierungen, Restrukturierungen zur Sanierung und Neuorganisation insbesondere auch von Start-up-Unternehmen ist FPS der richtige Partner. Bereits in der Planungsphase finden wir arbeitsrechtlich effektive Lösungen, egal ob es zum Beispiel um Personalabbau, Vermeidung oder Herbeiführung eines Betriebsübergangs oder die Zusammenfassung von Betrieben geht. Wir verhandeln Interessenausgleiche sowie Sozialpläne und beraten zur Gründung von Transfergesellschaften mit entsprechendem Transfersozialplan. Neben einer umfassenden Beratung zu den rechtlichen Erfordernissen bei allen Maßnahmen begleiten wir zudem auch die Umsetzung von Umstrukturierungen und beraten zu allen sich daraus ergebenden Fragen, wie zum Beispiel Massenentlassungsanzeige, Kurzarbeit, Versetzungen und Änderungskündigungen. Schließlich führen wir auch etwaige Kündigungsschutzverfahren durch.​

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2006Partner bei FPS 
    1995Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Seit 1991Rechtsanwalt bei FPS 
    1991Zulassung zur Anwaltschaft 
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Daniel Herper Volker Serth
    FPS Gaskrise Guide
    Dr. Hauke Hansen Volker Serth
    DSGVO: Zum Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs, Anmerkung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts
    GRUR-Prax, , S. 241
  • Das sagen andere

    „Zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner“ 
    (Mandant, JUVE Handbuch 2023/2024 | Arbeitsrecht)

    „Kompetente, kurzfristige Beantwortung und Beratung, sehr gute verständliche Ausarbeitung, sehr gut bei fachübergreifenden Fragen“ 
    (Mandant, JUVE Handbuch 2021/2022 | Arbeitsrecht)