Dr. Thomas Schröer
LL.M. (Illinois)
Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Thomas Schröer wurde 1992 als Anwalt zugelassen, besitzt seit 1998 die Qualifikation Fachanwalt für Verwaltungsrecht und ist seit 1999 Partner bei FPS. Seit vielen Jahren ist er als Berater diverser Großbauprojekte und Planungsvorhaben bekannt und berät große Projektentwickler, namhafte Bauherren und zahlreiche Kommunen bei komplexen Bauvorhaben, z. B. von Hochhäusern, Verwaltungszentren und Shopping-Centern, sowie bei der Baulandentwicklung. Das Tätigkeitsspektrum von Dr. Schröer umfasst hierbei die Prozessstrukturierung sowie alle Abstimmungen und Verhandlungen mit Eigentümern, Investoren, Behörden, Nachbarn und sonstigen Beteiligten. Dr. Schröer ist nicht nur Verfasser diverser Veröffentlichungen zu aktuellen Themen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, wie bspw. ständiger Autor von Gastbeiträgen im Immobilienteil und Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, sondern auch Mitherausgeber der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ (NVwZ). Zudem ist er als Referent von Fachvorträgen beim Institut für Städtebau Berlin tätig. Als fachkundiger Experte war Dr. Schröer im Jahr 2020 in den Fernsehproduktionen „Murks in Germany“ und „Baustelle Bürokratie“ der Sender 3sat und ZDFinfo zu sehen. Dr. Schröer ist seit mehreren Jahren Versammlungsleiter der jährlichen Mitgliederversammlung des Fußball-Bundesligisten SV Darmstadt 98.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Altlasten

      Grundstückseigentümer werden nach dem Kauf einer Liegenschaft oder auch bei Baumaßnahmen nicht selten durch das unerwartete Auftreten von Altlasten, schädlichen Bodenverunreinigungen und sogenannte wilde Müllablagerungen unliebsam überrascht. Die finanziellen Folgen sind in der Regel erheblich, da sich die Behörden fast immer zuerst an den Grundstückseigentümer halten und der Eigentümer nach der Rechtsprechung mindestens bis zur Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks für die Beseitigung der Verunreinigungen haftet. Wir setzen für Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften und Personen, die Immobilien besitzen oder verwalten, wirtschaftlich tragbare Lösungen durch. Auch wenn es sich nicht immer vermeiden lässt, einen gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, streben wir im Interesse unserer Mandanten zeitnahe, dauerhafte Lösungen auf dem Verhandlungsweg an. 

    • Denkmalschutz

      Die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal hat weitreichende und einschränkende Folgen für den Eigentümer oder die Eigentümerin, da fortan alle baulichen Maßnahmen am und im Gebäude sowie in einigen Bundesländern sogar bloße Nutzungsänderungen einer gesonderten Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen. Wir beraten und begleiten Sie bei den notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalschutz- sowie Fachbehörden und beraten Sie zu den Möglichkeiten im Umgang mit denkmalschutzrechtlichen Einschränkungen.

    • Nachbarrecht

      Der hohe Stellenwert des Eigentums in Deutschland bedingt eine Vielzahl nachbarrechtlicher Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen regeln. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im privaten Recht gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die diesen Spagat versuchen und insbesondere bei der Genehmigung oder Änderung von Bauvorhaben eine große Rolle spielen. Da das Nachbarrecht bekanntermaßen ein hohes Konfliktpotenzial mit sich bringt, bietet es sich oftmals an, eine Vereinbarung zu treffen, in der die beiderseitigen Interessen zu einem zufriedenstellenden Ausgleich gebracht werden. In der Verhandlung und dem Abschluss solcher Nachbarschaftsvereinbarungen können wir eine umfangreiche und jahrzehntelange Expertise aufweisen, die sich beispielsweise besonders prominent in Nachbarschaftsvereinbarungen für zahlreiche der Hochhäuser in Frankfurt am Main niedergeschlagen hat.

    • Refurbishment, Sanierung von Bestandsimmobilien

      Im Sinne der Nachhaltigkeit geht der Trend der Baubranche dahin, Bestandsimmobilien zu erhalten und zu repositionieren. Bestandsbauten werden entkernt, modernisiert und erneuert. Beim Refurbishment wird meist ein Teil der vorhandenen Substanz erhalten, aber anders als bei einer Sanierung viel von der inneren Architektur entfernt. So können etwa Technik, Raumhöhe oder Dämmung auf den neuesten Stand gebracht werden. Derartige Prozesse verlangen nach intensiven technischen, fachlichen, aber auch rechtlichen Abstimmungen mit allen Beteiligten und vor allem den Genehmigungsbehörden. Wir haben bundesweit zahllose solcher Refurbishments aller Größenordnungen erfolgreich begleitet und verfügen hier über eine herausragende Expertise.

    • Stellplätze

      Nach allen Landesbauordnungen sind für neue Bauvorhaben oder für die Änderung bestehender Gebäude Pkw- und Fahrradstellplätze nachzuweisen. Nahezu jede Kommune in Deutschland hat dazu eine eigene Stellplatzsatzung erlassen, welche die genauen Anforderungen an diese Stellplatzherstellungspflicht konkretisiert. Dieses Thema erfordert gerade in dicht bebauten Innenstädten mit dem Wunsch nach einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr einen oftmals hohen Abstimmungsaufwand bei der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, bei dem wir Sie gerne mit unserer Expertise unterstützen.

    • Artenschutz

      Der Schutz der Biodiversität genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert. Internationale Artenschutzabkommen stellen ebenso wie bundes- und landesrechtliche Vorschriften sicher, dass geschützte Arten der Fauna und Flora nicht beeinträchtigt oder gar bedroht werden. Die Vorschriften des Artenschutzrechts sind bei Planungen und Vorhabenentscheidungen von immenser Bedeutung, eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt fast immer zum Scheitern eines Vorhabens. Wir haben umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Spezialmaterie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen artenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

    • Naturschutzrecht

      Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert und wird von einer Vielzahl regulierender Vorschriften bestimmt. Eingriffs-/Ausgleichsregelungen, Kompensationsplanungen und die sogenannte Ökokonten besitzen ebenso wie artenschutzrechtliche Normen bei Planungen und Bauprojekten große praktische Relevanz, der Umgang mit diesen Instrumentarien ist aber gleichzeitig hochgradig fehleranfällig. Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen führen aufgrund des hohen Stellenwerts dieser Normen oftmals zum Scheitern oder zur rechtlichen Anfechtbarkeit von Projekten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Materie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen naturschutzrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen.

    • Immissionsschutz

      Praktisch alle größeren Projekte sind heute komplexen umweltrechtlichen Normen und Auflagen unterworfen, deren Beachtung zwingend ist und die ihre Umsetzung mitunter erschweren. Die entsprechenden Genehmigungen sowohl den rechtlich normierten Umweltbelangen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Investors genügen. Wir verfügen über eine große Expertise im Umgang mit dieser sich ständig wandelnden Rechtsmaterie und dem Handling der Vorschriften in den notwendigen behördlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels. Wir engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken bei der Kommentierung des TEHG mit. Unser Einfluss auf den normativen Bereich dieses Rechtsgebiets ermöglicht uns, in der Praxis effiziente und rasch umsetzbare Lösungen zu finden.

    • Konversion

      Die Umwandlung früherer für öffentliche Zwecke genutzter Flächen – meist alter Kasernen oder Bahnflächen – in Bauland bietet für Kommunen die Möglichkeit der Schaffung neuer Wohnbau- oder Gewerbeflächen bis hin zu ganzen Stadtteilen. Die hierbei zu beachtenden und zu bewältigenden Themen sind zumeist hochkomplex. Wir haben zahlreiche derartige Projekte in der gesamten Bundesrepublik begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

    • Regionalplanung

      Die Regionalplanung ist die untere Ebene der Landesplanung an der Schnittstelle der Landesentwicklungsplanung zur kommunalen Bauleitplanung. Die Regionalplanung löst Raumnutzungskonflikte, gibt den Kommunen die regionalen Ziele der Raumentwicklung vor und bindet die kommunalen Entwicklungsvorstellungen ein. Für die Kommunen sind die Ziele der Raumordnung bei der Aufstellung ihrer Bebauungspläne verbindlich. Die Regionalplanung hat daher ein hohes Konfliktpotenzial zu bewältigen. Da eine Änderung des Regionalplans ein aufwändiges und langwieriges Verfahren ist, können viele Projekte nur mit Abweichungen von den vorgegebenen Zielen der Raumordnung verwirklicht werden. Wir sind mit diesen sehr spezialisierten Verfahrensschritten bestens vertraut und haben solche Projekte und Bebauungsplanverfahren an der Schnittstelle zur Regionalplanung vielfach begleitet.

    Sprachen

    Deutsch Englisch Französisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 1999Partner bei FPS 
    1998Fachanwalt für Verwaltungsrecht
     LL. M. (Illinois, USA)
    Seit 1995Rechtsanwalt bei FPS 
    1992Zulassung zur Anwaltschaft 
    1992Zweites juristisches Staatsexamen
    1991Promotion (Dr. iur.)
    1988Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Dr. Thomas Schröer
    Bau-Turbo oder Blame Game?
    NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Heft 7/2024,
    Dr. Thomas Schröer
    Warum der Bau-Turbo verpufft Das Städtebaurecht braucht keine Reform
    FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 58, , S. 21
  • Events

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