Christoph Trautrims ist Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main.
Als Notar deckt er das gesamte Spektrum notarieller Leistungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Erb- und Familienrecht ab, und beurkundet sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Ein Fokus liegt dabei auf der Begleitung von Unternehmenstransaktionen (M&A) sowie gesellschaftsrechtlichen Vorgängen wie Kapitalerhöhungen sowie Umwandlungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, auch grenzüberschreitend ins Ausland.
Weitere Schwerpunkte bilden die notarielle Begleitung sämtlicher immobilienbezogenen Vorgänge und Transaktionen (Asset und Share Deal, Bauträgerprojekte, Grundstücks- und Wohnungskaufverträge) sowie erbrechtliche Gestaltungen, auch im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.
Nach der Schulzeit in Deutschland und den USA studierte und promovierte er als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung und des Deutschen Akademischen Austauschdiensts an den Universitäten Passau, Marburg (Dr. iur.) und Cambridge (LL.M.). Im Studium bildete das Erb- und Familienrecht den Schwerpunkt, die Promotion erfolgte im internationalen Gesellschaftsrecht. In Cambridge widmete er sich neben dem Gesellschaftsrecht in besonderem Maße dem internationalen Umweltrecht.
Für seine Leistungen im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen sowie dem Notarexamen wurde er jeweils im Rahmen einer Bestenehrung besonders ausgezeichnet, ebenso für seine Studienleistungen an der Universität Cambridge (First Class Honours, College Prize Peterhouse, Title of Scholar).
Christoph Trautrims ist gemeinsam mit Notar Dr. Jörn Heinemann Herausgeber des Handkommentars zum Notarrecht, in dem er Vorschriften des Beurkundungsgesetzes (BeurkG), der Bundesnotarordnung (BNotO), des GmbH-Gesetzes (GmbHG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Umwandlungsgesetzes (UmwG) kommentiert.
Er ist verheiratet, hat zwei Kinder, und lebt mit seiner Familie an der hessischen Bergstraße.