Daniel Herper
LL.M.
Rechtsanwalt / Partner
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Daniel Herper ist ein erfahrener Transaktionsanwalt, der sich auf M&A-Transaktionen und Restrukturierungen spezialisiert hat. Er berät Organe krisenbehafteter Unternehmen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei begleitet er sie während Krisen und gerichtlichen Sanierungsverfahren (Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren). Daniel Herper unterstützt außerdem Gesellschafter, Kaufinteressenten, Kreditgeber und Insolvenzverwalter bei der Entwicklung und Umsetzung von Finanzierungs- und Transaktionsstrukturen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Gläubigern in Krisen- und Insolvenzsituationen. Er erstellt und implementiert Restrukturierungskonzepte und unterstützt die Geschäftsleitung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungsmaßnahmen.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Corporate Finance

      Eine optimale Finanzierung ist die Basis des Unternehmenserfolges. FPS berät Unternehmen in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Finanzierung ihres Geschäftes, vor allem im Zusammenhang mit Kapitalausstattung und -erhaltung, Investitionsfinanzierung und M&A-Transaktionen. Wir beraten ebenfalls institutionelle Investoren und Banken in sämtlichen Fragen zu Unternehmensfinanzierungen, insbesondere Mezzaninen, Kapitalerhöhungen, Anleihen und klassischen Darlehen. Zudem bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung bei Konzern- und Akquisitionsfinanzierungen, der Analyse und Optimierung der Sicherheitenlage sowie der Gestaltung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen.

    • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

      Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

      Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
      Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Restrukturierungsberatung

      FPS begleitet Unternehmen in dynamischen Zeiten und durch erforderlichen Wandel mit rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise. Wir unterstützen bei Restrukturierungen, insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie bei der Strukturierung von (Re-)Finanzierungsmaßnahmen. Auch die Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten können hiervon umfasst sein.

      Informations- und Handlungspflichten der Geschäftsleitung gehören zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten Kreditinstitute, Debt Funds und Finanzierer im Fall von notleidenden Krediten und NPL- Transaktionen unter Wahrung der Interessen von Lieferanten, Kunden und Gesellschaftern. Weitere Schwerpunkte unserer Restrukturierungsberatung sind Umwandlungsmaßnahmen, Carve-out-Konzepte, Liquidationen, Treuhandkonzepte und Insolvenzantragspflichten.

    • Insolvenzrechtliche Beratung

      Sollte eine Sanierung scheitern, stehen unsere Expertinnen und Experten nicht nur Unternehmern und Management, sondern auch den Stakeholdern zur Verfügung, auch im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen. Dies beginnt in der Krise eines Geschäftspartners mit der Beratung von Unternehmen zur Aufrechterhaltung und Fortführung der Geschäftsbeziehungen und reicht bis hin zur Wahrung und Durchsetzung von Sicherungsrechten und Forderungen, sowohl vor einem Insolvenzverfahren als auch nach der Eröffnung. Weiterhin berät FPS in Zusammenhang mit Lieferanten- und Bankenpools. Weitere Schwerpunkte unserer insolvenzrechtlichen Beratung liegen in den Bereichen IP-/IT-Recht, Steuerrecht sowie Miet- und Immobilienrecht.

    • Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

      Unsere Expertinnen und Experten begleiten Unternehmen aktiv in gerichtlichen Sanierungsverfahren. Schutzschirmverfahren und Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung können wesentlich zu einer erfolgreichen Sanierung beitragen. Durch langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren und eine breite Aufstellung in allen relevanten Fachbereichen sind wir ein starker Partner in schwierigen Zeiten. In der Funktion als Chief Restructuring Officers und Generalbevollmächtigte tragen unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte verantwortungsvoll wesentlich zur Unternehmenssanierung bei.

    • Distressed M&A

      Mergers & Acquisitions gehören zum Standardrepertoire einer jeden Wirtschaftskanzlei. In besonderen Situationen, wie einer wirtschaftlichen Krise mit hohem Zeitdruck und vielen Interessenslagen, sind jedoch besondere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich. Mit wirtschaftlichem und strategischem Blick beraten wir Verkäufer und Käufer im Rahmen von Unternehmenstranskationen im Krisenumfeld - bei vorinsolvenzlichen Share oder Asset Deals, übertragenden Sanierungen im Rahmen von Insolvenzverfahren oder im Wege eines Insolvenzplans.

    • Insolvenzbezogene Prozessführung

      Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen und Management, Gläubiger und Insolvenzverwalter bei allen Prozessen mit insolvenzrechtlichem Bezug. Dies betrifft die Vertretung insbesondere in Anfechtungsprozessen, aber auch in allen Haftungsfragen unterschiedlicher Beteiligter in Insolvenzverfahren.

    • Beratung in Krise und Insolvenz von Health Care Betrieben

      Als Pioniere bei der Entwicklung gesundheits- und pflegeheimspezifischer Lösungen für die Betriebssicherung bei langfristig verpachteten Health Care Betrieben (Betriebsübernahmeregelungen/Restrukturierung von Mietverträgen, Call Optionen etc.) haben wir umfassende Erfahrung in der Beratung und Vertragskonzeption bei Klinik- und Betreiberinsolvenzen von Health Care Betrieben und begleiten den kompletten Übertragungs- und Restrukturierungsprozess

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2023Partner bei FPS 
     LL. M. 
    Seit 2019Rechtsanwalt bei FPS 
    2015Zulassung zur Anwaltschaft 
    2015Zweites juristisches Staatsexamen
    2013Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Daniel Herper Dr. Tristan Förster
    Urteilsanmerkung, BGH v. 28.4.2022 - IX ZR 48/21, Gleichbleibend um einen bis weniger als zwei Monate verspätete Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen kein ausreichendes Indiz für eine Zahlungseinstellung
    EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, , S. 487-498
    Daniel Herper Volker Serth
    FPS Gaskrise Guide
    Daniel Herper
    Urteilsanmerkung, BGH v. 28.4.2022 - IX ZR 68/21, Pauschalvergütung des Abschlussprüfers ist keine Masseverbindlichkeit
    NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, 2022, S. 1691
  • Das sagen andere

    „Hohe fachliche und strategische Kompetenz“ 
    (Wettbewerber, JUVE Handbuch 2022/2023 | Insolvenz und Restrukturierung) 

  • Referenzen