Thomas Stein

Rechtsanwalt / Partner
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Die Tätigkeit von Thomas Stein umfasst das IP-Recht, UWG, Vertriebsrecht und allgemeine Vertragsrecht – sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung (Litigation). Zu seinen Mandanten gehören Bekleidungs- und Kosmetikunternehmen, Sportartikelhersteller sowie Markenlizenzgeber und Lizenznehmer aus dem Konsumgüter-, Lifestyle- sowie Luxusbereich. Weitere Mandanten sind beispielweise Franchiseunternehmen sowie Mandanten aus der Logistikbranche. Thomas Stein vertritt eine Vielzahl von Eventunternehmen, Musikerinnen und Musikern, Influencerinnen und Influencern, Schauspielerinnen und Schauspielern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Modedesignerinnen und Modedesignern. 

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Vertriebs- und Franchiserecht

      Im Bereich Vertriebs- und Franchiserecht berät FPS sowohl Vertragshändler, wie beispielsweise große Automobilvertriebe, als auch Automobilhersteller. Außerdem betreuen wir Markenhersteller aus den Bereichen Luxusgüter, Mode und Food sowie in den Branchen Restaurant, Hotel und Handel. Wir gestalten Verträge für Franchise-Geber und -Nehmer. FPS verfügt über hervorragende Branchenkontakte und begleitet ausländische Franchise-Systeme auf den deutschen Markt.

    • IP-Litigation

      Die Vertretung von Mandanten in Verletzungsprozessen gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von FPS. Über Jahrzehnte hinweg vertrauen namhafte Rechteinhaber die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte den prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von FPS an. Dabei wird FPS oft bereits im Vorfeld bei der Ermittlung von Verletzungsfällen sowie der Beweismittelbesichtigung und -sicherung tätig. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Grenzbeschlagnahmefällen. Die Vertretung erfolgt  in allen Bereichen des IP-Rechts vor den einschlägigen Gerichten und Ämtern. 

    • Produktpiraterie

      Innerhalb der IP-Praxis bei FPS haben wir eine spezielle Task Force etabliert, die sich auf die Bekämpfung von Produktpiraterie konzentriert. Die illegale Reproduktion und der Verkauf von Markenwaren verursachen erhebliche Umsatzeinbußen für Markenhersteller, schädigen die Gesamtwirtschaft und gefährden Arbeitsplätze. 

      Unsere FPS Task Force Produktpiraterie geht proaktiv gegen Piraterieware sowie Parallelimporte vor und arbeitet eng mit relevanten Behörden wie Staatsanwaltschaft, Zoll und Polizei zusammen. Wir bereiten Arreste sowie die Rückführung von erzielten Pirateriegewinnen vor und koordinieren Beschlagnahmungen. Unsere Beratungsleistungen umfassen eine allgemeine Marktbeobachtung, insbesondere im Internet sowie gezielte Ermittlungen gegen einzelne Verletzer. Wir beschlagnahmen Plagiate, führen Durchsuchungen bei rechtsverletzenden Unternehmen durch und sichern Beweismittel. Im Prozess machen wir Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft Schadensersatz und Vernichtung geltend.

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Damit einhergehend entstehen auch neue Rechtsfragen, die von Anwältinnen und Anwälten, Gerichten und Gesetzgebern zu bewältigen sind. Dies umfasst den Schutz von KI-generierten Werken, die Frage der Urheberrechtszuordnung sowie Haftungsfragen bei KI-generierten Inhalten. Es bedarf einer angemessenen Gesetzgebung, um den Schutz geistigen Eigentums im Zusammenhang mit KI zu gewährleisten und gleichzeitig Innovation und Kreativität zu fördern. Die Rechtspraxis bei FPS bietet umfassende Beratungsdienstleistungen, um Unternehmen im Umgang mit den Herausforderungen und Chancen von KI im Bereich des Intellectual Property zu unterstützen.

    • Medien- / Presserecht

      Medienrecht regelt die Nutzung, Verbreitung und Produktion von medialen Inhalten wie Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Onlinemedien. Presserecht ist ein Teil davon und befasst sich mit Rahmenbedingungen der Presse, einschließlich Pressefreiheit, Redaktionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Medienhaftung und Gegendarstellungen. FPS berät Medienunternehmen zu äußerungsrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Beratung bei medialen Inhalten sowie Prozessvertretung in Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schmerzensgeldverfahren. Wir bieten Branchenkenntnis und Beratung zu medientypischen Verträgen, Cross-Media-Kooperationen sowie freien Autorinnen und Autoren. Auch unterstützen wir bei Internetplattformen in den Bereichen Urheberrechte, Verbraucher- und Datenschutz. Bei Rechtsverletzungen im Internet kooperieren wir erfolgreich mit Strafverfolgungsbehörden.

    • Metaverse

      Das Metaverse umfasst virtuelle 3D-Umgebungen, in denen Personen und Unternehmen aktiv interagieren und sich mit Avataren in der virtuellen Welt bewegen. Es eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, jedoch fehlen einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen. FPS unterstützt seine Mandanten bei der Bewältigung dieser rechtlichen Herausforderungen. Wir erarbeiten juristisch belastbare Lösungen, bieten Beratung zur Prävention von Risiken und unterstützen erfolgreich die Umsetzung von Metaverse-Projekten.

    • Sportrecht

      Sport ist ein globaler Wachstumsmarkt mit erheblichen Umsatzvolumina. FPS besitzt eine weitreichende Expertise und Erfahrung in Sachen Schutz und Ausschöpfung von werthaltigen Vermarktungsrechten (zum Beispiel durch Trikot- oder Bandenwerbung) sowie im Bereich des Sportsponsorings und der Vermarktung von Sportveranstaltungen. Wir beraten Vereine, Sponsoren, Sportrechtevermarkter und Veranstalter, aber auch einzelne Sportlerinnen und Sportler, Spielerberaterinnen und -berater oder Trainerinnen und Trainer. Dabei liegt der Schwerpunkt auf gesellschafts-, steuer-, lizenz- und vertragsrechtlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung der sportspezifischen Aspekte. FPS bietet zudem fachgebietsübergreifende Beratung und juristisches Projektmanagement bei Großvorhaben wie dem Bau, Neubau oder Umbau von Stadien und Arenen (auch in vergaberechtlicher Hinsicht), der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Sportvereinen und anderen vertraglichen Gestaltungen.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2019Partner bei FPS 
    1999–2019Rechtsanwalt/Managing Partner und Head of IP/IT (2013–2019) bei Bear+Wolf/Winterstein Rechtsanwälte
    2003Shearman & Sterling
    1999Zulassung zur Anwaltschaft 
     Zweites juristisches Staatsexamen
     Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Thomas Stein Dr. Christoph Matras
    Kein Drittschutz arzneimittelrechtlicher Kennzeichnungsvorschriften zugunsten von Markeninhabern (OVG Münster 14.12.2021 – 9 A 1531/16)
    GRUR-Prax, Mai 22, , S. 160
    Thomas Stein
    Die Marke als Unternehmenswert
    Wirtschaftsecho, 10. Nov,

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