Dr. Christoph Holzbach

Rechtsanwalt / Partner
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Christoph Holzbach hat umfassende Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von national wie auch international tätigen Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes, des Marken-, Design- und Lizenzrechts sowie des Patent- und IT-Rechts. Er berät internationale Konzernunternehmen ebenso wie mittelständische Unternehmen bei der Erarbeitung von Markenstrategien, der Gestaltung von Werbemaßnahmen und Internetauftritten, der Formulierung von Presseerklärungen sowie der Durchführung und Abwehr von Verfügungs- und Klageverfahren sowohl im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts wie auch im Hinblick auf Urheberrechte. Dr. Holzbach ist seit 2008 im Best-Lawyers-Ranking im Bereich Intellectual Property als ein führender Anwalt in Deutschland gelistet und wird im JUVE Handbuch im Bereich Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht häufig empfohlen („geschätzter Kollege, anstrengender Gegner“, Wettbewerber; „sehr erfahren“, Wettbewerber)

Interviews mit Dr. Holzbach (YouTube)

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • IP-Litigation

      Die Vertretung von Mandanten in Verletzungsprozessen gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von FPS. Über Jahrzehnte hinweg vertrauen namhafte Rechteinhaber die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte den prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von FPS an. Dabei wird FPS oft bereits im Vorfeld bei der Ermittlung von Verletzungsfällen sowie der Beweismittelbesichtigung und -sicherung tätig. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Grenzbeschlagnahmefällen. Die Vertretung erfolgt  in allen Bereichen des IP-Rechts vor den einschlägigen Gerichten und Ämtern. 

    • Künstliche Intelligenz

      Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und beeinflusst immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Damit einhergehend entstehen auch neue Rechtsfragen, die von Anwältinnen und Anwälten, Gerichten und Gesetzgebern zu bewältigen sind. Dies umfasst den Schutz von KI-generierten Werken, die Frage der Urheberrechtszuordnung sowie Haftungsfragen bei KI-generierten Inhalten. Es bedarf einer angemessenen Gesetzgebung, um den Schutz geistigen Eigentums im Zusammenhang mit KI zu gewährleisten und gleichzeitig Innovation und Kreativität zu fördern. Die Rechtspraxis bei FPS bietet umfassende Beratungsdienstleistungen, um Unternehmen im Umgang mit den Herausforderungen und Chancen von KI im Bereich des Intellectual Property zu unterstützen.

    • Medien- / Presserecht

      Medienrecht regelt die Nutzung, Verbreitung und Produktion von medialen Inhalten wie Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Onlinemedien. Presserecht ist ein Teil davon und befasst sich mit Rahmenbedingungen der Presse, einschließlich Pressefreiheit, Redaktionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Medienhaftung und Gegendarstellungen. FPS berät Medienunternehmen zu äußerungsrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Beratung bei medialen Inhalten sowie Prozessvertretung in Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schmerzensgeldverfahren. Wir bieten Branchenkenntnis und Beratung zu medientypischen Verträgen, Cross-Media-Kooperationen sowie freien Autorinnen und Autoren. Auch unterstützen wir bei Internetplattformen in den Bereichen Urheberrechte, Verbraucher- und Datenschutz. Bei Rechtsverletzungen im Internet kooperieren wir erfolgreich mit Strafverfolgungsbehörden.

    • Sportrecht

      Sport ist ein globaler Wachstumsmarkt mit erheblichen Umsatzvolumina. FPS besitzt eine weitreichende Expertise und Erfahrung in Sachen Schutz und Ausschöpfung von werthaltigen Vermarktungsrechten (zum Beispiel durch Trikot- oder Bandenwerbung) sowie im Bereich des Sportsponsorings und der Vermarktung von Sportveranstaltungen. Wir beraten Vereine, Sponsoren, Sportrechtevermarkter und Veranstalter, aber auch einzelne Sportlerinnen und Sportler, Spielerberaterinnen und -berater oder Trainerinnen und Trainer. Dabei liegt der Schwerpunkt auf gesellschafts-, steuer-, lizenz- und vertragsrechtlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung der sportspezifischen Aspekte. FPS bietet zudem fachgebietsübergreifende Beratung und juristisches Projektmanagement bei Großvorhaben wie dem Bau, Neubau oder Umbau von Stadien und Arenen (auch in vergaberechtlicher Hinsicht), der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Sportvereinen und anderen vertraglichen Gestaltungen.

    • Heilmittelwerberecht

      FPS berät seit Jahren laufend mittelständische und größere Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller in Fragen der Werbung, etwa bei der Beurteilung von Anzeigen, Internetauftritten, Broschüren, Zugaben und sonstigen Werbematerialien, und den hiermit verbundenen Fragen der Zulässigkeit oder Irreführung zum Beispiel von wissenschaftlichen Aussagen im Lichte des HWG und des UWG. Auf diesem Gebiet vertritt FPS die Hersteller nicht nur außergerichtlich gegenüber Konkurrenten und Wettbewerbsverbänden, sondern auch und insbesondere in Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 1999Partner bei FPS 
    Seit 1995Rechtsanwalt bei FPS 
    1995Zulassung zur Anwaltschaft 
    1994Promotion (Dr. iur.)
     Zweites juristisches Staatsexamen
    1991Erstes juristisches Staatsexamen
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Dr. Christoph Holzbach
    6. Deutscher Marken-Summit vom F.A.Z.-Institut,
    Dr. Christoph Holzbach
    Der investigative Journalismus unter der Strafandrohung des Staates oder das Schwert der freien Presse in Gefahr?
    Festschrift für Winfried Tillmann, Carl-Heymanns-Verlag, 2003, 2003
    Dr. Christoph Holzbach
    Produktpiraterie: EU auf dem Vormarsch
    MMR (MultiMedia und Recht), Jun 03, 2003
    Dr. Christoph Holzbach Dr. Christoph Süßenberger
    Vertragsrecht im Internet
    Rechtshandbuch zum E-Commerce, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 2002, 2002
    Dr. Christoph Holzbach
    Die Electronic-Commerce-Richtlinie - Ende oder Chance für das Deutsche Wettbewerbsrecht
    Wettbewerb in Recht und Praxis, 2000, S. 872ff
    Dr. Christoph Holzbach
    Die Beseitigung der kundenspezifischen Codierung als Behinderungswettbewerb im Sinne des § 1 UWG
    Peter Lang Verlagsgruppe, 1994
  • Das sagen andere

    „Geschätzter Kollege, anstrengender Gegner“ 
    (Wettbewerber, JUVE Handbuch 2021/2022 | Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht)

    „Sehr erfahren“ 
    (Wettbewerber, JUVE Handbuch 2019/2020 | Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht) 

  • Referenzen