Dr. Thomas Schnülle-Weingart

Rechtsanwalt / Associate Partner
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Thomas Schnülle-Weingart berät und vertritt seine Mandanten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts und M&A – insbesondere bei komplexen M&A-Transaktionen, Joint Ventures und Venture-Capital-Finanzierungsrunden, im Aktien-, GmbH- und Umwandlungsrecht. Dr. Schnülle-Weingart verfügt über vielfältige Erfahrungen bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen, Strukturmaßnahmen und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Vor seinem Einstieg bei FPS war er einige Jahre bei Freshfields Bruckhaus Deringer in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A in Frankfurt am Main und New York City tätig. Er ist außerdem Dozent der Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft e. V. und veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu aktuellen Fragestellungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A und Venture Capital.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Corporate Governance und Compliance

      FPS berät Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen ihrer internen Verfassung, der Arbeitsteilung zwischen den Organen, der Gestaltung von Geschäftsordnungen und der sonstigen Checks and Balances, über die ein gut geführtes Unternehmen verfügen muss. Dies erstreckt sich auf die Regeln der Corporate Governance, gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Standards in den Heimatländern der Konzernobergesellschaften, und auf die Erfüllung der gesellschaftsrechtlich und öffentlich-rechtlich vorgegebenen Verhaltenspflichten (Compliance).

      Unsere Beratung umfasst die Konzeptionierung interner Unternehmensverfassungen, die Erstellung und Umsetzung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat sowie die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

      Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

    • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

      Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

      Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
      Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

    • Haupt- / Gesellschafterversammlungen

      FPS betreut zahlreiche Aktiengesellschaften und GmbHs bei deren Voll- und Gesellschafterversammlungen. Dabei leisten wir neben der notariellen Begleitung auch rechtliche Beratung zu Durchführung sowie Inhalt der Versammlungen und beraten zur strategischen Gesamtausrichtung des Unternehmens.​

    • Mergers / Acquisitions

      Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

      Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

      Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
       

    • Organ- / Managementberatung

      Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

      Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

    • Unternehmensnachfolge

      Die Nachfolgeplanung ist insbesondere im Bereich mittelständischer und familieneigener Unternehmen von entscheidender Bedeutung. FPS berät in- und ausländische Mandanten bei Nachfolgeregelungen mit interdisziplinären Teams von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechtlern und -rechtlerinnen sowie Notaren. Die hierbei aufkommenden Fragestellungen lösen wir in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung oder sonstiger Berater und Beraterinnen unserer Mandanten. Gemeinsam entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Risikovorsorge, der Entwicklung von Nachfolgeregelungen (zum Beispiel Übertragung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung für den Todesfall, Erbvertrag, Verkaufsszenarien), der steuerrechtlichen Optimierung der Nachfolge und der Testamentsvollstreckung. Zudem bieten wir Vertretung und Mediation im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen.

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2023Associate Partner bei FPS
    Seit 2021Rechtsanwalt bei FPS 
    2021Promotion (Dr. iur.)
    2018–2021Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB 
    2018Zulassung zur Anwaltschaft 
    2018Zweites juristisches Staatsexamen
    2016Erstes juristisches Staatsexamen
  • Publikationen
    Johannes R. Jeep Dr. Thomas Schnülle-Weingart
    Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Die wichtigsten Änderungen für die Praxis
    Betriebs-Berater (BB), 18|2024, , S. 963
    Dr. Thomas Schnülle-Weingart
    Die Gefahr des Rechtsmissbrauchs durch die Bestellung eines Besonderen Vertreters gemäß § 147 AktG: Lösungsansätze de lege lata und de lege ferenda
    JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft,
    Dr. Thomas Schnülle-Weingart
    Die Reichweite der Stimmverbote gem. § 285 I 2 AktG bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien
    NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, , S. 1056 ff.
  • Referenzen

    Test ad sd asdsd

  • Events

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