Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Sei es Natur- oder Artenschutz, sei es Denkmal- oder Brandschutz, sei es Stellplatzplanung oder der ÖPNV-Anschluss: Planungen müssen zahllose rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen, die sich zugleich ständig verändern und weiterentwickeln.

Mit einem der bundesweit größten und erfahrensten Teams mit 8 Fachanwältinnen und Fachanwälten für Verwaltungsrecht und dessen großer und marktbekannten Expertise im Immobilien- und Bausektor decken die Experten von FPS das gesamte Spektrum bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Aufgabenstellungen im öffentlichen Bereich ab. So können sie ihre Mandanten ganzheitlich und lösungsorientiert beraten – von der ersten Planungsidee über die Realisierung bis zum Verkauf des Projekts, von der Revitalisierung bestehender Projekte bis zum Asset Management. 

Weitere Kernkompetenzen von FPS im Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts sind die Konversion von Altflächen und die Sanierung von Bestandsimmobilien.

Umweltrecht 

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Begrenzung von schädlichen Wirkungen von Umweltgefahren und verbindliche Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen und Gegenständen sind mittlerweile im gesellschaftlichen Bewusstsein mit hoher Priorität verankert. Das Umweltrecht ist heute Gegenstand einer Vielzahl zumeist europarechtlich geprägter und hochkomplexer Vorschriften. 

Hohe Relevanz hat das Umweltrecht auch im Zusammenhang mit Immobilien- und Bauprojekten. Die Experten von FPS verbinden ihre Erfahrung in diesem Bereich mit einem umfassenden und breiten umweltrechtlichen Know-how, beispielsweise wenn es um den Umgang mit Altlasten und Abfällen oder um den Emissions- und Artenschutz geht. 

Die Schwerpunkte von FPS liegen hier in den Bereichen Bauleitplanung, Baugenehmigungen, Erschließung von Flächen, Planfeststellungsverfahren, dem Nachbarschafts- und Verwaltungsrecht sowie der Führung gerichtlicher Eil- und Klageverfahren.

Spezialisierungen

  • Abfallrecht

    Das Abfallrecht ist durch eine Vielzahl vor allem europäischer Rechtsakte geprägt. Gerade das produktbezogene Abfallrecht insbesondere zum Umgang mit Verpackungsmaterial gewinnt aktuell eine enorme Praxisrelevanz. Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und zu verwerten. Mittelfristiges Ziel ist es dabei, alle Siedlungsabfälle umweltverträglich zu verwerten. Wir beraten Sie in allen abfallrechtlichen Fragen, von der Produktgestaltung und der betrieblichen Organisation der Abfallentsorgung über die Gestaltung von Freistellungs-, Lizenz- und Entsorgungsverträgen bis hin zur Planung und Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen wie z. B. Biogas- und Kompostanlagen, Aufbereitungsanlagen, Verbrennungsanlagen und Deponien.

  • Altlasten

    Grundstückseigentümer werden nach dem Kauf einer Liegenschaft oder auch bei Baumaßnahmen nicht selten durch das unerwartete Auftreten von Altlasten, schädlichen Bodenverunreinigungen und sogenannte wilde Müllablagerungen unliebsam überrascht. Die finanziellen Folgen sind in der Regel erheblich, da sich die Behörden fast immer zuerst an den Grundstückseigentümer halten und der Eigentümer nach der Rechtsprechung mindestens bis zur Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks für die Beseitigung der Verunreinigungen haftet. Wir setzen für Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften und Personen, die Immobilien besitzen oder verwalten, wirtschaftlich tragbare Lösungen durch. Auch wenn es sich nicht immer vermeiden lässt, einen gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, streben wir im Interesse unserer Mandanten zeitnahe, dauerhafte Lösungen auf dem Verhandlungsweg an. 

  • Denkmalschutz

    Die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal hat weitreichende und einschränkende Folgen für den Eigentümer oder die Eigentümerin, da fortan alle baulichen Maßnahmen am und im Gebäude sowie in einigen Bundesländern sogar bloße Nutzungsänderungen einer gesonderten Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen. Wir beraten und begleiten Sie bei den notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalschutz- sowie Fachbehörden und beraten Sie zu den Möglichkeiten im Umgang mit denkmalschutzrechtlichen Einschränkungen.

  • Nachbarrecht

    Der hohe Stellenwert des Eigentums in Deutschland bedingt eine Vielzahl nachbarrechtlicher Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen regeln. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im privaten Recht gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die diesen Spagat versuchen und insbesondere bei der Genehmigung oder Änderung von Bauvorhaben eine große Rolle spielen. Da das Nachbarrecht bekanntermaßen ein hohes Konfliktpotenzial mit sich bringt, bietet es sich oftmals an, eine Vereinbarung zu treffen, in der die beiderseitigen Interessen zu einem zufriedenstellenden Ausgleich gebracht werden. In der Verhandlung und dem Abschluss solcher Nachbarschaftsvereinbarungen können wir eine umfangreiche und jahrzehntelange Expertise aufweisen, die sich beispielsweise besonders prominent in Nachbarschaftsvereinbarungen für zahlreiche der Hochhäuser in Frankfurt am Main niedergeschlagen hat.

  • Refurbishment, Sanierung von Bestandsimmobilien

    Im Sinne der Nachhaltigkeit geht der Trend der Baubranche dahin, Bestandsimmobilien zu erhalten und zu repositionieren. Bestandsbauten werden entkernt, modernisiert und erneuert. Beim Refurbishment wird meist ein Teil der vorhandenen Substanz erhalten, aber anders als bei einer Sanierung viel von der inneren Architektur entfernt. So können etwa Technik, Raumhöhe oder Dämmung auf den neuesten Stand gebracht werden. Derartige Prozesse verlangen nach intensiven technischen, fachlichen, aber auch rechtlichen Abstimmungen mit allen Beteiligten und vor allem den Genehmigungsbehörden. Wir haben bundesweit zahllose solcher Refurbishments aller Größenordnungen erfolgreich begleitet und verfügen hier über eine herausragende Expertise.

  • Stellplätze

    Nach allen Landesbauordnungen sind für neue Bauvorhaben oder für die Änderung bestehender Gebäude Pkw- und Fahrradstellplätze nachzuweisen. Nahezu jede Kommune in Deutschland hat dazu eine eigene Stellplatzsatzung erlassen, welche die genauen Anforderungen an diese Stellplatzherstellungspflicht konkretisiert. Dieses Thema erfordert gerade in dicht bebauten Innenstädten mit dem Wunsch nach einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr einen oftmals hohen Abstimmungsaufwand bei der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, bei dem wir Sie gerne mit unserer Expertise unterstützen.

  • Erschließung

    Jedes Bauvorhaben muss über eine gesicherte Erschließung verfügen, um genehmigt zu werden. Dies dient vor allem der Zugänglichkeit für die Feuerwehr und der sicheren Entsorgung des Abfalls. Gerade bei Baulandentwicklungen müssen Erschließungsstraßen meist noch hergestellt werden, was in der Praxis in aller Regel der Entwickler auf vertraglicher Basis (Erschließungsvertrag) übernimmt. Auf Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrungen in der Beratung von Baulandentwicklungen aller Größenordnungen begleiten wir Sie beim Abschluss solcher Erschließungsverträge und bei allen damit zusammenhängenden Themen.

  • Artenschutz

    Der Schutz der Biodiversität genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert. Internationale Artenschutzabkommen stellen ebenso wie bundes- und landesrechtliche Vorschriften sicher, dass geschützte Arten der Fauna und Flora nicht beeinträchtigt oder gar bedroht werden. Die Vorschriften des Artenschutzrechts sind bei Planungen und Vorhabenentscheidungen von immenser Bedeutung, eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt fast immer zum Scheitern eines Vorhabens. Wir haben umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Spezialmaterie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen artenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

  • Naturschutzrecht

    Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert und wird von einer Vielzahl regulierender Vorschriften bestimmt. Eingriffs-/Ausgleichsregelungen, Kompensationsplanungen und die sogenannte Ökokonten besitzen ebenso wie artenschutzrechtliche Normen bei Planungen und Bauprojekten große praktische Relevanz, der Umgang mit diesen Instrumentarien ist aber gleichzeitig hochgradig fehleranfällig. Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen führen aufgrund des hohen Stellenwerts dieser Normen oftmals zum Scheitern oder zur rechtlichen Anfechtbarkeit von Projekten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Materie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen naturschutzrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen.

  • Immissionsschutz

    Praktisch alle größeren Projekte sind heute komplexen umweltrechtlichen Normen und Auflagen unterworfen, deren Beachtung zwingend ist und die ihre Umsetzung mitunter erschweren. Die entsprechenden Genehmigungen sowohl den rechtlich normierten Umweltbelangen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Investors genügen. Wir verfügen über eine große Expertise im Umgang mit dieser sich ständig wandelnden Rechtsmaterie und dem Handling der Vorschriften in den notwendigen behördlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels. Wir engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken bei der Kommentierung des TEHG mit. Unser Einfluss auf den normativen Bereich dieses Rechtsgebiets ermöglicht uns, in der Praxis effiziente und rasch umsetzbare Lösungen zu finden.

  • Konversion

    Die Umwandlung früherer für öffentliche Zwecke genutzter Flächen – meist alter Kasernen oder Bahnflächen – in Bauland bietet für Kommunen die Möglichkeit der Schaffung neuer Wohnbau- oder Gewerbeflächen bis hin zu ganzen Stadtteilen. Die hierbei zu beachtenden und zu bewältigenden Themen sind zumeist hochkomplex. Wir haben zahlreiche derartige Projekte in der gesamten Bundesrepublik begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

  • Planfeststellung

    Größere Infrastrukturprojekte wie Eisenbahnen, Straßenbahnen, Flughäfen, Straßen oder Kraftwerke werden über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Hierbei handelt es sich um ein sehr formalisiertes und komplexes Genehmigungsverfahren mit einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir haben zahlreiche derartige Projekte erfolgreich begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

  • Regionalplanung

    Die Regionalplanung ist die untere Ebene der Landesplanung an der Schnittstelle der Landesentwicklungsplanung zur kommunalen Bauleitplanung. Die Regionalplanung löst Raumnutzungskonflikte, gibt den Kommunen die regionalen Ziele der Raumentwicklung vor und bindet die kommunalen Entwicklungsvorstellungen ein. Für die Kommunen sind die Ziele der Raumordnung bei der Aufstellung ihrer Bebauungspläne verbindlich. Die Regionalplanung hat daher ein hohes Konfliktpotenzial zu bewältigen. Da eine Änderung des Regionalplans ein aufwändiges und langwieriges Verfahren ist, können viele Projekte nur mit Abweichungen von den vorgegebenen Zielen der Raumordnung verwirklicht werden. Wir sind mit diesen sehr spezialisierten Verfahrensschritten bestens vertraut und haben solche Projekte und Bebauungsplanverfahren an der Schnittstelle zur Regionalplanung vielfach begleitet.

Awards

WirtschaftsWoche Top-Kanzlei für Umwelt- und Bauplanungsrecht
2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020

Publikationen zum Thema

Dr. Cedric Vornholt
Baumschutz und Solaranlagen – alles neu durch § 2 EEG?
Jahrbuch der Baumpflege, 2024, S. 184-191

Events zu diesem Thema