Das Gesellschaftsrecht gestaltet den rechtlichen Rahmen unternehmerischer Tätigkeit. Es umfasst den gesamten Lebenszyklus unternehmerischen Handelns, inklusive Gründung, Rechtsformfragen, Gesellschafterwechseln, Umstrukturierungen und Liquidationen. Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen sind eng mit dem Gesellschaftsrecht verbunden, da sie in die Eigentümerstruktur eingreifen, auch bei Joint-Venture-Projekten zur Organisationsstruktur.

Die Schwerpunkte von FPS liegen in den Bereichen Mergers & Acquisitions (M&A), Private Equity, Venture Capital, Post-Integration, M&A-Litigation sowie Kapitalmarkttransaktionen, aber auch in Akquisitions- und Unternehmensfinanzierungen, der Gründung und Strukturierung von Gesellschaften sowie dem Konzern- und Umwandlungsrecht. Zudem bieten die FPS-Experten und Expertinnen Managementberatung und beraten zu Corporate Governance und Compliance, Sanierung, Restrukturierung, Gesellschafterstreitigkeiten und Unternehmensnachfolge.

Spezialisierungen

  • Corporate Finance

    Eine optimale Finanzierung ist die Basis des Unternehmenserfolges. FPS berät Unternehmen in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Finanzierung ihres Geschäftes, vor allem im Zusammenhang mit Kapitalausstattung und -erhaltung, Investitionsfinanzierung und M&A-Transaktionen. Wir beraten ebenfalls institutionelle Investoren und Banken in sämtlichen Fragen zu Unternehmensfinanzierungen, insbesondere Mezzaninen, Kapitalerhöhungen, Anleihen und klassischen Darlehen. Zudem bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung bei Konzern- und Akquisitionsfinanzierungen, der Analyse und Optimierung der Sicherheitenlage sowie der Gestaltung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen.

  • Corporate Governance und Compliance

    FPS berät Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen ihrer internen Verfassung, der Arbeitsteilung zwischen den Organen, der Gestaltung von Geschäftsordnungen und der sonstigen Checks and Balances, über die ein gut geführtes Unternehmen verfügen muss. Dies erstreckt sich auf die Regeln der Corporate Governance, gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Standards in den Heimatländern der Konzernobergesellschaften, und auf die Erfüllung der gesellschaftsrechtlich und öffentlich-rechtlich vorgegebenen Verhaltenspflichten (Compliance).

    Unsere Beratung umfasst die Konzeptionierung interner Unternehmensverfassungen, die Erstellung und Umsetzung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat sowie die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

    Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

  • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungen

    Wenn es um die Gründung von Gesellschaften, gleich in welcher Rechtsform, geht, verfügt FPS über eine profunde Expertise. Wir beraten zu Neugründungen von Gesellschaften einschließlich der Gründung und rechtlichen Begleitung von Immobilienfonds.

    Nicht selten macht die Entwicklung eines Unternehmens die Anpassung von Strukturen erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Umsetzung solcher Neuordnungsprozesse. Hierbei entwickeln wir individuelle Lösungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuer-, arbeits-, handels- und kartellrechtliche Aspekte berücksichtigen.
    Zudem beraten wir auch zu Umwandlungen einschließlich Formwechseln, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen von Gesellschaften und begleiten die Umsetzung dieser Prozesse.

  • Haupt- / Gesellschafterversammlungen

    FPS betreut zahlreiche Aktiengesellschaften und GmbHs bei deren Voll- und Gesellschafterversammlungen. Dabei leisten wir neben der notariellen Begleitung auch rechtliche Beratung zu Durchführung sowie Inhalt der Versammlungen und beraten zur strategischen Gesamtausrichtung des Unternehmens.​

  • Mergers / Acquisitions

    Erfolgreiche Transaktionen erfordern eine durchdachte inhaltliche sowie zeitliche Planung und Strukturierung. Unsere M&A-Expertinnen und -Experten führen nicht nur die Due Diligence durch und entwerfen das Vertragswerk, sondern betreuen auch die anschließenden Vertragsverhandlungen und begleiten das Projekt in der Post-Closing-Phase.

    Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite bei M&A-Projekten, bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, Management-Buy-in und Management-Buy-out sowie Unternehmenskooperationen (Joint Ventures). Dabei gestalten und verhandeln wir Absichts-, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen (Letters of Intent) sowie die Verträge zum Unternehmenskauf und Beteiligungsverträge.

    Bei allen Transaktionen im M&A-Bereich arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie den Steuerberaterinnen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, erarbeiten die optimale steuerliche Strukturierung von Transaktionen und stellen die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben sicher.
     

  • Organ- / Managementberatung

    Durch die infolge der Finanzkrise verschärfte Gesetzgebung und Rechtsprechung hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an praktischer Bedeutung gewonnen. Daher beraten wir unsere Mandanten zu Fragen der Organhaftung im Innen- und Außenverhältnis sowie im Bereich von D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern.

    Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, die Beratung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, die Beratung zu Mitbestimmungsfragen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfragen.

  • Unternehmensnachfolge

    Die Nachfolgeplanung ist insbesondere im Bereich mittelständischer und familieneigener Unternehmen von entscheidender Bedeutung. FPS berät in- und ausländische Mandanten bei Nachfolgeregelungen mit interdisziplinären Teams von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechtlern und -rechtlerinnen sowie Notaren. Die hierbei aufkommenden Fragestellungen lösen wir in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung oder sonstiger Berater und Beraterinnen unserer Mandanten. Gemeinsam entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Risikovorsorge, der Entwicklung von Nachfolgeregelungen (zum Beispiel Übertragung zu Lebzeiten oder testamentarische Regelung für den Todesfall, Erbvertrag, Verkaufsszenarien), der steuerrechtlichen Optimierung der Nachfolge und der Testamentsvollstreckung. Zudem bieten wir Vertretung und Mediation im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen.

  • Joint Venture

    Wir beraten zu Joint Ventures, Allianzen und Minderheitsbeteiligungen, die für internationale Unternehmen zunehmend strategisch bedeutsam sind. In der Gesellschaftsrechtspraxis begleiten wir Mandanten aus verschiedenen Branchen. Dazu gehören Joint Ventures als Einzeltransaktionen oder in größeren Restrukturierungen und Neugliederungen bestehender Unternehmen, die Neugestaltung projektbasierter Joint Ventures zur Kombination von Kompetenzen und Technologien, Exit Joint Ventures für einen gestuften Ausstieg aus Geschäftsbereichen und die Nutzung von Joint Ventures als Instrument für Markteintritte in Schwellenländer.

    Unsere Expertise reicht in angrenzende Rechtsgebiete wie Regulierung, Steuern, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Umweltrecht und geistiges Eigentum. Mit unserem Netzwerk bieten wir einen koordinierten, umfassenden Service für grenzüberschreitende Joint Ventures.

    Unsere Beratung bezieht sich auf Probleme und Fallstricke, unter anderem auf Stimmrechte, Regulierungsbehörden-Genehmigungen, Exit-Strategien, Bewertungsfragen und Governance-Risiken. Unser Ziel sind verhandlungssichere Ergebnisse für unsere Mandanten.

  • Corporate Housekeeping

    FPS unterstützt Unternehmen bei allen Aspekten des Corporate Housekeeping, von Gründung und Compliance bis hin zu Transaktionen. Unser erfahrenes Expertenteam begleitet bei Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Transaktionsstrukturierung. Wir minimieren rechtliche Risiken, gewährleisten Compliance und ermöglichen erfolgreiche Transaktionen. Mit individuellen Lösungen und umfassender Branchenkenntnis bieten wir exzellenten Service, um unsere Mandanten dabei zu unterstützen, ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.

  • Transport- und Speditionsrecht

    Die globale Logistik ist ein komplexes Geflecht von verschiedenen Transportarten zu Lande, in der Luft und auf hoher See. Dieses System ist signifikanten Risiken ausgesetzt – Logistikanbieter und Versender benötigen daher rechtlich wasserdichte Verträge und juristische Berater, die das Geschäft von Grund auf kennen. Unsere Sozietät bietet ihren Mandanten vom Logistikkonzept über die gesamte Vertragsgestaltung einschließlich der Formulierung und Überarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen bis hin zur Vertretung in Streitfällen alle rechtlichen Dienstleistungen aus einer Hand. Wir vertreten Frachtführer, Verfrachter, Verlader und Empfänger sowie Verkehrshaftungs- und Transportversicherer in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Haftung für Schäden auf dem Transportwege und andere rechtliche Fragen. Dabei greifen wir, falls erforderlich, auf ein Netzwerk von spezialisierten Kanzleien in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern zurück. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind zudem Gründungsmitglieder der Chinese European Legal Association (CELA), die 2008 gegründet wurde, um den Austausch und die Interaktion zwischen China und Europa in den Bereichen Recht und Rechtskultur zu unterstützen und zu fördern. CELA betreibt die auf Streitbeilegung fokussierte Chinese European Arbitration Centre GmbH (CEAC).

  • Vertriebs- und Franchiserecht

    Im Bereich Vertriebs- und Franchiserecht berät FPS sowohl Vertragshändler, wie beispielsweise große Automobilvertriebe, als auch Automobilhersteller. Außerdem betreuen wir Markenhersteller aus den Bereichen Luxusgüter, Mode und Food sowie in den Branchen Restaurant, Hotel und Handel. Wir gestalten Verträge für Franchise-Geber und -Nehmer. FPS verfügt über hervorragende Branchenkontakte und begleitet ausländische Franchise-Systeme auf den deutschen Markt.

Awards

brand eins Top-Kanzlei für Compliance
2023
brand eins Top-Kanzlei für Gesellschaftsrecht
2023 | 2021
brand eins Top-Kanzlei für Transport- und Speditionsrecht
2023 | 2020
FOCUS Empfohlen im Gesellschaftsrecht
2023 | 2022 | 2021
JUVE Handbuch Empfohlen im Gesellschaftsrecht
seit 2012
JUVE Handbuch Empfohlen im Bereich M&A
seit 2013
JUVE Handbuch Empfohlen im Bereich Venture Capital
2022 | 2021
WirtschaftsWoche Top-Kanzlei für Gesellschaftsrecht
2024 | 2022 | 2020
WirtschaftsWoche Top-Kanzlei für M&A
2024 | 2022 | 2020

Publikationen zum Thema

Johannes R. Jeep Dr. Thomas Schnülle-Weingart
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Die wichtigsten Änderungen für die Praxis
Betriebs-Berater (BB), 18|2024, , S. 963